Von Philipp Bender
“ „Meinungsfreiheit schützt als Grundrecht den Einzelnen nur gegenüber staatlichen Eingriffen und ist irrelevant gegenüber anderen Grundrechtsträgern“, und „Meinungsfreiheit heißt nicht Widerspruchsfreiheit“ – zwei bundesrepublikanische und regierungsamtlich bestätigte Dogmen anno 2019, an denen kein Debattenteilnehmer mehr vorbeikommt. Höchste Zeit, die kurzsichtigen Feststellungen der selbsternannten Experten zu „entmythisieren“ und in das Licht des Verfassungsrechts zu rücken. Auch für die Freiheit der Meinungsäußerung gilt: In dubio pro libertate!“ (…)