BayVerfGH zum Bayerischen Integrationsgesetz

Pflicht zur Leit­kultur ver­fas­sungs­widrig – Hin­wir­kung ist okay

von Tanja Podolski

03.12.2019

Wer sich nicht an die Regeln hält, muss die „Leitkultur“ pauken. So sieht es das bayerische Integrationsgesetz seit Januar 2017 vor. Die Vorschrift verstößt ­– neben anderen – gegen die Landesverfassung.


https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bayverfgh-6viii-17-bayerisches-integrationsgesetz-teilweise-verfassungswidrig-leitkultur/?utm_medium=email&utm_source=WKDE_LEG_NSL_LTO_Daily_EM&utm_campaign=wkde_leg_mp_lto_daily_ab13.05.2019&utm_source_system=Eloqua&utm_econtactid=CWOLT000019535788
 
 
 

Tragen Sie sich für den wöchentlichen Medienüberblick - den Freitagsbrief - ein!

Es wird kein Spam geschickt! Erfahren Sie mehr in unserer Datenschutzerklärung.