Pflicht zur Leitkultur verfassungswidrig – Hinwirkung ist okay
von Tanja Podolski
03.12.2019
Wer sich nicht an die Regeln hält, muss die „Leitkultur“ pauken. So sieht es das bayerische Integrationsgesetz seit Januar 2017 vor. Die Vorschrift verstößt – neben anderen – gegen die Landesverfassung.
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bayverfgh-6viii-17-bayerisches-integrationsgesetz-teilweise-verfassungswidrig-leitkultur/?utm_medium=email&utm_source=WKDE_LEG_NSL_LTO_Daily_EM&utm_campaign=wkde_leg_mp_lto_daily_ab13.05.2019&utm_source_system=Eloqua&utm_econtactid=CWOLT000019535788
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