Merkel ist eine Gefahr für die Demokratie

Vor kurzem haben wir getitelt: “Habeck ist eine Gefahr für die Freiheit“.
Heute titeln wir: Merkel ist eine Gefahr für die Demokratie.
Robert Habeck ist eine Gefahr für die Freiheit, weil er der wirren Ansicht ist, Freiheit werde durch Verbote hergestellt. Das ist ein glatter Verstoß gegen den Satz des ausgeschlossenen Dritten, denn etwas kann nicht es selbst (Freiheit) und sein Gegenteil (Unfreiheit) sein. Und niemand wird behaupten wollen, dass Gefangene, denen es verboten ist, das Gefängnis zu verlassen, frei sind, außer vielleicht Habeck.
Merkel behauptet, Meinungsfreiheit sei in Deutschland gegeben, kenne aber Grenzen. Wo gehetzt werde, die Würde anderer Menschen verletzt werde, sei die Meinungsfreiheit beendet.
Freiheit ist Sklaverei – darin ist sich Merkel mit Habeck wohl einig. Die Koalition im Geiste ist längst vorhanden, fehlt nur noch die physische Koalition zwischen der ideologischen Resterampe, die einst CDU war und den grünen Kleinbürgern.

Warum ist das, was Merkel hier verbreitet, gefährlicher Unsinn.
Nun, es ist nicht deshalb gefährlicher Unsinn, weil es an die Praktiken der DDR erinnert, es ist deshalb Unsinn, weil es gegen nicht nur die Bedeutung von “Meinungsfreiheit” geht, sondern Menschen schlichtweg die Freiheit IHRE MEINUNG AUSZUDRÜCKEN bestreiten will.
Freiheit ist ein nicht bedingbares Gut. Entweder Freiheit ist vorhanden oder Freiheit ist nicht vorhanden. Seit Jahrtausenden definieren Philosophen Freiheit deshalb als Abwesenheit von Zwang.
Übertragen auf Meinungsfreiheit bedeutet dies: Meinungsfreiheit ist dann gegeben, wenn jeder jede Aussage tätigen kann, die seine Meinung abbildet, wobei man unter Meinung normalerweise mehr als ein kotzendes Emotikon oder ein lachendes Gesicht versteht, nämlich eine begründete Aussage.
Freiheit ist darüber hinaus ein Naturrecht, d.h. jeder Mensch ist frei, hat ein Recht auf alles. Niemand kann Menschen vorschreiben, was sie sagen dürfen und was sie nicht sagen dürfen. Wer das dennoch tun will, ist qua definitionem ein Feind der Freiheit, ein Feind der Meinungsfreiheit.
Freiheit wird von Regeln und Normen beschränkt, die sich Menschen, die in z.B. Gesellschaften organisiert sind, gegeben haben. Zweck aller Regeln ist ein INDIVIDUELLER NUTZEN. Das wird heute allzu oft vergessen. Regeln sind für Individuen da, nicht für gesellschaftliche Gruppen und schon gar nicht zur Bereicherung gesellschaftlicher Gruppen.
In Deutschland haben sich Politiker in der Vergangenheit darin gefallen, einen Strafkanon aufzustellen, der bestimmte Formen der Meinungsäußerung unter Strafe stellt. Dieser Kanon ist an sich nicht mit Meinungsfreiheit vereinbar, an sich bereits eine Beseitigung von Meinungsfreiheit, denn eine Gesellschaft, die es nicht aushält, dass manche Aussagen treffen, die andere erschreckend oder furchtbar finden, ist keine Gesellschaft, sondern eine fragile Konstruktion, die darauf wartet, zu zerbrechen.
Offensichtlich waren Politiker nach dem Zweiten Weltkrieg nicht der Ansicht, man könne Deutschen ihr Recht auf Meinungsfreiheit belassen, weshalb Meinungsfreiheit im zwischenzeitlich mehrfach geänderten Paragraphen 130 zur bedingten Meinungsfreiheit verstümmelt wurde:

“Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.”

Die Formulierung des Paragraphen 130 StGB macht deutlich, warum fortschrittliche Gesellschaften wie z.B. die der USA auf jegliche Einschränkung der Meinungsfreiheit verzichten. Das “First Amendment der US Constitution” lautet:

“Congress shall make no law respecting an establishment of religion, or prohibiting the free exercise thereof; or abridging the freedom of speech, or of the press; or the right of the people peaceably to assemble, and to petition the Government for a redress of grievances”.

Warum sprechen sich die Väter der US-Verfassung so explizit gegen jeden gesetzgeberischen Versuch aus, die Meinungsfreiheit einzuschränken? Ein Blick in den Paragraphen 130 hilft weiter:

  • “den öffentlichen Frieden stören”
  • “zum Hass aufstacheln”
  • “zu Gewalt auffordern”
  • “böswillig verächtlich machen”

Das alles sind Wertungen. Wie und wann ist der öffentliche Friede gestört? Wer bestimmt, wie und wann der öffentliche Friede gestört ist. Wodurch und wie kann man zum Hass aufstacheln? Wer bestimmt, wann zum Hass aufgestachelt wird? Selbst die Aufforderung zur Gewalt ist nicht so einfach zu bestimmen: Ist die Aussage: “Hoffentlich brichst Du Dir ein Bein” eine Aufforderung zur Gewalt. Ist die Aussage: “Du wirst Deine Quittung von XY erhalten”, eine Aufforderung zur Gewalt? Und was ist “böswillig verächtlich machen”? Ist es böswillig, Versager als Versager zu bezeichnen, weil man damit ihr Seelchen verletzen kann? Sind Schüler, die einen anderen, der besser ist als sie, als fiesen Streber bezeichnen dabei, ihn böswillig verächtlich zu machen? Wenn Genderista von “toxischer Männlichkeit” schwadronieren, ist der Tatbestand der böswilligen Verächtlichmachung dann erfüllt?
Die Väter der US-Verfassung haben gesehen, dass eine Einschränkung der Meinungsfreiheit nur auf Basis von Werturteilen darüber, was eine gute und was keine gute Meinung ist, was eine zulässige und was keine zulässige Meinung ist, möglich ist. Lässt man eine werturteils-basierte Einschränkung der Meinungsfreiheit zu, dann ist das eine Einladung zum Machtmissbrauch an die politische Kaste, die gerade eine Mehrheit hat. Sie kann dann nach Lust und Laune Meinungen zu nicht zulässigen Meinungen erklären, zu Hatespeech, zu Hetze, zu Hatz, wie Merkel sagt, zu Aussagen, die die Würde anderer Menschen verletzen.
Tatsächlich gibt es bis heute keinerlei Definition davon, was Hatespeech vom Straftatbestand der Beleidigung unterscheiden soll, was schon ausreicht um politische Motive hinter der Einschränkung der Meinungsfreiheit begründet zu vermuten. Wie so oft, wie in der DDR, an die sich Merkel wohl noch erinnert, wie in der Sowjetunion, wie in Nazideutschland, soll ein Kanon von Sprache entwickelt werden, der gesagt und ein anderer, der nicht gesagt werden darf. Neusprech hat George Orwell das genannt. Derartige Regelungen von zulässigen und unzulässigen Meinungen sind das Merkmal totalitärer Systeme. Daran ändert auch die Beteuerung nichts, Meinungsfreiheit sei gegeben, eine Beteuerung, die im übrigen in allen totalitären System zu finden ist. Selbst in Maos China hat nach Ansicht der KPCh Meinungsfreiheit geherrscht. Man durfte eben nur nicht alles sagen.
Es ist an der Zeit darauf hinzuweisen, dass es nicht Meinungen sind, die für Genozide oder Kriege oder Verbrechen aller Art verantwortlich sind, sondern Handlungen. Handlungen benötigen einen Handlungsrahmen. Ein Genozid außerhalb einer kriegerischen Zone, in der die entsprechenden Morde gedeckt und gefördert werden, ist kaum vorstellbar. Eine solche kriegerische Zone kann nur herstellen, wer Ordnungsmacht hat. Ordnungsmacht haben in der Regel Staaten. Der Holocaust war kein Ergebnis von antisemitischer Meinung, Einstellung oder Überzeugung. Er war das Ergebnis einer staatlichen Tötungsmaschinerie, eines durch die staatliche Verwaltung minutiös geplanten Massenmords und einer vorhandenen staatlichen Hierarchie, in der Massenmord umgesetzt werden konnte.

  • Meinungen sind nicht für Genozide verantwortlich.
  • Staaten sind für Genozide verantwortlich.
  • Meinungen töten keine Menschen.
  • Meinungen implizieren auch keine Handlungen. Die wenigsten Massenmörder im Dritten Reich waren überzeugte Antisemiten. Wer das nicht glaubt, der lese Christopher Brownings “Ordinary Men”.
  • Nicht Meinungen, Handlungen töten Menschen, Handlungen, die in den seltensten Fällen von Meinungen beeinflusst werden.
    Mordhandlungen werden von Menschen an Menschen vollzogen.
  • Organisierte Mordhandlungen gibt es nur, wenn die systematische Ermordung von Menschen staatlich sanktioniert und herbeigeführt wird.

Gefahr geht also nicht von absurden Meinungen, von Hetze oder Hass aus. Die Gefahr geht von Staaten aus, die ihre Verwaltung, ihre Organisation, ihre Institutionen einsetzen, um Morde zu sanktionieren, und das Sanktionieren von Morden ist für Staaten leichter, wenn es keinen Widerstand in Wort und Tat gibt. Die Einschränkung und Abschaffung von Meinungsfreiheit war deshalb immer der erste Schritt, den Staaten gegangen sind, um Totalitarismus einzuführen. Das war in Maos China so, das war in Stalins Russland, in Ulbrichts DDR so.
Es ist heute nicht anders. Es gilt den Anfängen zu wehren.
Wenn Individuen Meinungen von sich geben, die eine Beleidigung für andere darstellen, andere verleumden, sie diffamieren, dann ist dies kein Grund, die Meinungsfreiheit einzuschränken. Für solche Fälle gibt es das Straf- und das Zivilrecht. Sie haben die Aufgabe, die Meinungen, die anderen einen nachweisbaren Schaden zugefügt haben, negativ zu sanktionieren. Das reicht, um mit Meinungen, die von Meinungsfreiheit gedeckt sind, aber Dritte verletzten, umzugehen. Wer die aus straf- oder zivilrechtlicher Sicht: Missbräuche von Meinungsfreiheit zum Anlass nimmt, um die Meinungsfreiheit einschränken zu wollen, um Meinungen in zulässige und in Hetze und Hatz zu teilen, Hetze und Hatz, die natürlich von dem, der die Trennung vornimmt, nach Belieben definiert werden können, der führt etwas anderes als den behaupteten Schutz der Würde von Menschen im Schild. Der will kontrollieren, einschränken, überwachen. Drei weitere Kennzeichen des Totalitarismus.


Quelle:

Merkel ist eine Gefahr für die Demokratie

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