Stephan Brandner kann abgewählt werden
Der Vorsitzende des Rechtsausschusses des Bundestags, Stephan Brandner, kann in der nächsten Sitzung des Gremiums abgewählt werden. Rechtlich sei das auf Grundlage der geltenden Geschäftsordnung möglich, so der zuständige GO-Ausschuss.
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/go-ausschuss-bundestag-abwahl-rechtsausschuss-vorsitzender-brandner-afd/?utm_medium=email&utm_source=WKDE_LEG_NSL_LTO_Daily_EM&utm_campaign=wkde_leg_mp_lto_daily_ab13.05.2019&utm_source_system=Eloqua&utm_econtactid=CWOLT000019535788
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