Geschäftsordnungsausschuss des Bundestags gibt grünes Licht

Ste­phan Brandner kann abge­wählt werden

07.11.2019

Der Vorsitzende des Rechtsausschusses des Bundestags, Stephan Brandner, kann in der nächsten Sitzung des Gremiums abgewählt werden. Rechtlich sei das auf Grundlage der geltenden Geschäftsordnung möglich, so der zuständige GO-Ausschuss.

https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/go-ausschuss-bundestag-abwahl-rechtsausschuss-vorsitzender-brandner-afd/?utm_medium=email&utm_source=WKDE_LEG_NSL_LTO_Daily_EM&utm_campaign=wkde_leg_mp_lto_daily_ab13.05.2019&utm_source_system=Eloqua&utm_econtactid=CWOLT000019535788
 

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