Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 06.11.2019
– OVG 10 S 43.19 –
Tatsachen oder Anhaltspunkte für konkrete Gefährlichkeit der Mutter von Bundesrepublik Deutschland nicht benannt
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass die Bundesrepublik Deutschland drei minderjährige Kinder aus dem Lager Al-Hol im Nordosten Syriens zusammen mit ihrer Mutter nach Deutschland zurückholen muss. Das Oberverwaltungsgericht wies damit die Beschwerde der Bundesrepublik Deutschland gegen eine entsprechende einstweilige Anordnung des Verwaltungsgerichts Berlin zurück.
