BRD muss IS-Anhängerin zusammen mit minderjährigen Kindern aus Syrien zurück nach Deutschland holen

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 06.11.2019
– OVG 10 S 43.19 –

Tatsachen oder Anhaltspunkte für konkrete Gefährlichkeit der Mutter von Bundesrepublik Deutschland nicht benannt

Das Ober­verwaltungs­gericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass die Bundesrepublik Deutschland drei minderjährige Kinder aus dem Lager Al-Hol im Nordosten Syriens zusammen mit ihrer Mutter nach Deutschland zurückholen muss. Das Ober­verwaltungs­gericht wies damit die Beschwerde der Bundesrepublik Deutschland gegen eine entsprechende einstweilige Anordnung des Verwaltungsgerichts Berlin zurück.


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