Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 06.11.2019
– OVG 10 S 43.19 –
Tatsachen oder Anhaltspunkte für konkrete Gefährlichkeit der Mutter von Bundesrepublik Deutschland nicht benannt
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass die Bundesrepublik Deutschland drei minderjährige Kinder aus dem Lager Al-Hol im Nordosten Syriens zusammen mit ihrer Mutter nach Deutschland zurückholen muss. Das Oberverwaltungsgericht wies damit die Beschwerde der Bundesrepublik Deutschland gegen eine entsprechende einstweilige Anordnung des Verwaltungsgerichts Berlin zurück.
https://www.kostenlose-urteile.de/OVG-Berlin-Brandenburg_OVG-10-S-4319_BRD-muss-IS-Anhaengerin-zusammen-mit-minderjaehrigen-Kindern-aus-Syrien-zurueck-nach-Deutschland-holen.news28065.htm
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