18.10.2019
Auch Strafgefangene, bei denen Fluchtgefahr besteht, haben einen Anspruch darauf, von Zeit zu Zeit die Gefängnismauern zu verlassen. Das gebietet das Vollzugsziel der Resozialisierung, so das BVerfG.
„Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat am Freitag seine Beschlüsse zu drei Verfassungsbeschwerden bekannt gemacht, welche die Ausführung von Strafgefangenen betrafen. Die 2. Kammer des Zweiten Senats gab den Anträgen der Häftlinge statt, die auf ihr Recht auf Resozialisierung pochten (Beschl. v. 17./18.09.2019, Az. 2 BvR 1165/19 u. a.).“ (…)
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bverfg-2bvr1165-19-ausfuehrung-strafgefangene-resozialisierung/?utm_medium=email&utm_source=WKDE_LEG_NSL_LTO_Daily_EM&utm_campaign=wkde_leg_mp_lto_daily_ab13.05.2019&utm_source_system=Eloqua&utm_econtactid=CWOLT000019535788
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