m.witt () 25.02.2018 Im Zweifel für die Doppelresidenz Streit zwischen den Eltern ist kein Grund, ein Wechselmodell abzulehnen "In seiner Entscheidung XII ZB 601/15 stellte der Bundesgerichtshof ( BGH) heraus, dass das Wechselmodell (Doppelresidenz) bevorzugt anzuordnen ist, sofern sich kein deutlicher Vorteil für das Residenzmodell ergeben sollte. Hierauf weist das Bündnis doppelresidenz.org hin, dessen Sprecher…
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