Islamgesetz

Günter Buchholz

Das Thema Islamgesetz ist nicht zufällig von dem besonders betroffenen CDU-Politiker und CDU-Präsidiumsmitglied Jens Spahn in die öffentliche Debatte der heißluftigen Wahlkämpfe dieses Jahres geworfen worden.

Sogleich hat ihm der moslemische Grünen-Politiker Nouripour mit Verweis auf das Grundgesetz – unausgesprochen in der derzeitigen Auslegung des Art. 4 GG durch das BVerfG – heftig widersprochen.

Diese Auslegung ist jedoch juristisch fragwürdig und umstritten.

Prof. Schachtschneider vertritt hierzu eine ausführlich dargelegte andere Auffassung (1):

Darüber hinaus ist die öffentliche Diskussion des Themas Islam bis hinauf in höchste Führungsebenen von Staat, Parteien und Kirchen von einer unglaublichen Unkenntnis und Ahnungslosigkeit gekennzeichnet, wenn es sich dabei nicht bereits um vorweggenommene Unterwerfung von Prä-Konvertiten oder Dhimmis handelt. Ein deutlich wahrnehmbarer islamischer Entrismus (bzw. eine islamische Unterwanderung) trägt dazu ohne Zweifel kräftig bei, wie an den Aktivitäten von Frau Özeguz (SPD) exemplarisch abgelesen werden kann (2).

Womöglich wird von ihnen die Islamisierung der deutschen und europäischen Gesellschaften sogar bewußt betrieben, im Sinne der entsprechenden OIC-Beschlüsse, also der Organisation der moslemischen Staaten, und ebenso im Sinne des diese Beschlüsse umsetzenden Barcelena-Prozesses der EU-Kommission.(3)

Und all dies ganz selbstverständlich als Geheimpolitik, deren Ziele und Inhalte den Völkern Europas gegenüber nicht nur nicht aufgedeckt werden, sondern die darüber systematisch getäuscht werden, wie es die Doktrin der taqiyya verlangt und ermöglicht (4).

Hartmut Krauss hat jüngst unter dem Titel Säkulare Demokratie – verteidigen und ausbauen – ein Buch in seinem Hintergrund – Verlag herausgegeben, das in diesem Zusammenhang politisch von höchster Relevanz ist, weil in ihm die maßgeblichen Argumente einer Islamkritik abgehandelt und in eine Handlungsstrategie übersetzt  worden sind.(5)

Was zu tun wäre, zum Beispiel mittels eines Islamgesetzes, das ergibt sich leicht und vollständig aus dem Teil Orientierungsgrundlage und Programm zur Zurückdrängung und Eindämmung muslimischer Herrschaftskultur und Deutschland (S. 175 ff.)

Er schreibt dazu in einer Zusammenfassung (S. 176) folgendes – ich zitiere:

  1. Präzisierung von Artikel 4 Grundgesetz: der Islam ist keine Religion im Sinne des Grundgesetzes.
  2. Keinerlei Anerkennung und Anwendung der Scharia in Deutschland.
  3. Keine Akzeptanz gegenüber der abstammungsbiologischen Festlegung der Religionszugehörigkeit – Für ein geschlechtsübergreifendes Verbot von Genitalbeschneidung aus religiösen Gründen.
  4. Einbürgerung setzt explizites Bekenntnis zum Grundgesetz voraus.
  5. Für die Aufhebung der doppelten Staatsbürgerschaft.
  6. Kein bekenntnisreligiöser Islamunterricht an deutschen Schulen.
  7. Die Zentren für islamische Theologie an deutschen Universitäten müssen geschlossen werden.
  8. Kein Status einer Körperschaft öffentlichen Rechts für die muslimischen Verbände.
  9. Keine Sonderrechte für Muslime.
  10. Für die Ersetzung der deutschen Islamkonferenz durch eine regelmäßig tagende Integrationskonferenz mit allen Zuwanderergruppen unter Einschluss von einheimischen zivilgesellschaftlichen Organisationen.
  11. Für ein Kopftuch- und Verschleierungsverbot im gesamten öffentlichen Raum.
  12. Für einen Stopp neuer Moscheebauten.
  13. Für die Aufhebung des unbefristeten Aufenthaltsrechts sowie der unbefristeten Alimentierung von zugewanderten Extremisten, Schwerkriminellen und Integrationsverweigerern.
  14. Für eine umfassende Bekämpfung rechtsextremistischer Organsationen mit ausländischen Wurzeln.
  15. Für die Aufnahme des türkischen Völkermords an den Armeniern in die Lehrpläne des deutschen Bildungssystems.
  16. Kein EU-Beitritt der Türkei.
  17. Für eine neue „Willkommenskultur“ – Gegen den Umbau Europas zu einem Versorgungslager der Migrationsindustrie.
  18. Gegen die diffamierende Umdeutung von wissenschaftlich-emanzipatorischer Islamkritik in Fremdenfeindlichkeit.

Abschließend und ergänzend verweise ich auf meine beiden Beiträge (6). –

Anmerkungen:

1)

http://www.kaschachtschneider.de/component/content/article/2-aktuelles/23-verfassungswidrigkeit-islamischer-religionsausuebung-in-deutschland.html

2)

https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/wahlrecht-ohne-deutschen-pass-auf-wen-hoert-die-spd/

3) OIC

http://juedischerundschau.de/die-organisation-fuer-islamische-zusammenarbeit-135910383/

mit

http://www.hintergrund-verlag.de/texte-rezensionen-bat-yeor-europa-und-das-kommende-kalifat-der-islam-und-die-radikalisierung-der%20demokratie.html

4)

http://derprophet.info/inhalt/taqiyya-htm/

5)

http://www.hintergrund-verlag.de/buecher-Saekulare-Demokratie-verteidigen-und-ausbauen.html

6)

https://le-bohemien.net/2015/01/09/immigration-aufklaerung-statt-diffamierung/

https://le-bohemien.net/2016/04/07/integration-islam-moderne/

 

 

 

 

 

 

 

 

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