„Das Oberverwaltungsgericht Schleswig hat die Praxis des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) bestätigt, syrischen Kriegsflüchtlingen nur subsidiären Schutz zu gewähren. „Für die Annahme, dass der syrische Staat jeden unter Generalverdacht stellt, der Opposition anzugehören, gibt es keine Anhaltspunkte“, sagte die Vorsitzende Richterin des dritten Senats, Uta Strzyz.
Strittig war, ob Kriegsflüchtlinge aus Syrien bei einer Rückkehr in das Land grundsätzlich mit politischer Verfolgung, Festnahme oder Folter rechnen müssen. Nur dann hätten sie Anspruch auf Asyl.
Zahlreiche Verwaltungsgerichte bundesweit hatten dies zuvor anders gesehen. Insgesamt hatten mehr als 30.000 Flüchtlinge gegen die Entscheidung auf subsidiären Schutz geklagt. In 3.490 dieser Verfahren ergingen bereits erstinstanzliche Urteile, in mehr als 2.600 Fällen waren die Kläger erfolgreich.“ (…)
