von Prof. Dr. Markus Stoffels, veröffentlicht am 20.07.2016 Rechtsgebiete: Arbeitsrecht2|1107 Aufrufe "Die Einsicht, dass die Bezeichnung eines Menschen als „Neger“ diskriminierenden Charakter aufweist, hat sich heutzutage allgemein durchgesetzt. Derartige diskriminierende Äußerungen gegenüber Arbeitskollegen, Kunden etc. können daher grundsätzlich eine verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigen. Weniger eindeutig ist hingegen folgender, gerade vom ArbG Frankfurt a.M. (Urteil vom 13.7.2016 – Ca…
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