(…) Auf Druck der Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat die nordrhein-westfälische Polizei im vergangenen Jahr eine Warnung vor Taschendiebstählen abgeschwächt. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hatte die Beamten aus NRW dazu gedrängt, in einem öffentlichen Warnhinweis vor dem so genannten Antanz-Trick die vorwiegend nordafrikanische Herkunft der Täter zu streichen, berichtet der FOCUS. Dies geht aus einem Schriftwechsel zwischen der im Bundesfamilienministerium angesiedelten Stelle und dem Dortmunder Polizeipräsidium hervor.
Die Ordnungshüter hatten am 19. Juni 2015 in einer Pressemitteilung auf erhöhte Aktivitäten von „Antänzern“ hingewiesen. Dabei gehe es um „Sachverhalte, bei denen sich (meist nordafrikanische) junge Männer… an ausgewählte Opfer ´herantanzen´, sie so ablenken, um dann Geldbörse oder Handy zu entwenden“.
Vier Wochen später erhielt das Polizeipräsidium ein Schreiben der Antidiskriminierungsstelle. Darin bezeichneten es die Bundesbeamten als fraglich, ob die Pressemitteilung mit den Leitlinien der Polizei Nordrhein-Westfalens übereinstimme. „Es besteht die Gefahr, dass hierdurch diese Personengruppen in der Bevölkerung unter Generalverdacht gestellt werden. Wir regen an, den Hinweis auf die nordafrikanische Herkunft aus der Pressemitteilung zu streichen.“ Dieser Anregung kam die Dortmunder Polizei nach.“ (…)
http://www.focus.de/politik/deutschland/uebergriffe-in-koeln-im-news-ticker-polizei-musste-hinweise-auf-herkunft-von-antaenzern-auf-druck-streichen_id_5229429.html
Kommentar GB:
Es sollte m. E. überlegt werden, ob die Antidiskriminierungsstelle des Bundes nicht ersatzlos geschlossen werden könnte und sollte, und wie das rechtlich zu bewerkstelligen wäre.
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