Jürgen Busche
„Gewaltenteilung: Lässt sich der Gesetzgeber zu oft vom Bundesverfassungsgericht vorführen? Alles eine Frage der Interpretation.“
„Bundestagspräsident Norbert Lammert hatte zuletzt die Frage wieder aufgeworfen, ob sich der Gesetzgeber – der Bundestag – zu oft vom Bundesverfassungsgericht vorführen lasse und ob dies in dieser Weise Sache der zwei Senate sei. Unter Leitung des bayrischen Politologen Heinrich Oberreuter kam es darüber zu einer Diskussion in großer kompetenter Runde. Gegenpart Lammerts war der frühere Verfassungsrichter Dieter Grimm, einer der Klügsten seiner Zunft.“
Zum Artikel und den Kommentaren:
https://www.freitag.de/autoren/der-freitag/verhaeltnismaessigkeit-ist-das-zauberwort-der-rechtsprechung
Der feministische Entrismus hat, wenn nicht alles täuscht, auch das BVerfG erreicht, und das ist problematisch. Hierzu:
http://www.huffingtonpost.de/guenter-buchholz/warum-die-frauenquote-maenner-diskriminiert_b_5989244.html
http://cuncti.net/geschlechterdebatte/137-sherlock-holmes-und-professorin-moriarty
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