Politikwissenschaftler klagt gegen Regenbogenflaggen

„Wenn zum CSD Regenbogenfahnen an öffentlichen Gebäuden wehen, werden konservative Heterosexuelle diskriminiert, so ein pensionierter Uni-Professor aus Siegen.
Der Politikwissenschaftler Jürgen Bellers hat laut „Siegener Zeitung“ beim Verwaltungsgericht Arnsberg dagegen Klage eingereicht, dass vor einen Verwaltungsgebäude in Siegen vier Fahnenmaste anlässlich des CSDs mit Regenbogenfahnen beflaggt worden waren. Die bunten Stoffbanner seien eine Rechtsverletzung, erklärte der Wissenschaftler, der jahrelang an der Universität Siegen Internationale Politik gelehrt hatte. Seine Klage richtet sich gegen Landrat Andreas Müller (SPD).
Bellers argumentiert unter anderem, dass die Beflaggung gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoße, der in Artikel 3, Absatz 3 des Grundgesetzes festgelegt ist. Darin heißt es unter anderem auch, dass niemand wegen seiner politischen Anschauungen benachteiligt werden dürfe. Der sozialdemokratische Landrat nutze die Fahne aber politisch gegen Konservative: „Durch [die Fahne] wird zumindest politisch dahingehend Stellung genommen, dass die CDU-Vorstellungen zur Ehe nicht geteilt werden“, so Bellers in der Klageschrift. Außerdem verstoße der Landrat gegen weitere Bestimmungen, etwa die NRW-Verwalungsgvorschrift für Beflaggungen.“
Zum Artikel:
http://www.queer.de/detail.php?article_id=24421
 

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