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Heidrun Jakobs am 02.08.2015
„Ein Aufschrei ging wegen der Ermittlungen gegen die Netzpolitik.org Journalisten durch die Republik, aber geht es nur um die Pressefreiheit?
Nein, es geht um viel mehr. Es geht auch um das Outing des Bundesamts für Verfassungsschutz im Sumpf verfassungswidriger Geschäftspolitik, es geht um Spitzenbeamte, Volljuristen wohlgemerkt, die mehr aufgrund ihres Parteibuches hochgespült wurden, als aufgrund iher Leistungen und es geht um schmutzigste politische Operationen, bei denen niemand die Verantwortung übernehmen will.
Kurzum, der Rechtsstaat steht vor einem Offenbarungseid. Wir erinnern uns: der Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz, Heinz-Georg Maaßen, erstattete Strafanzeige gegen die Netzpolitik.org Journalisten wegen der Veröffentlichung von internen Papieren des Verfassungsschutzes, aus denen hervorgeht, wie tief der Verfassungsschutz gesunken ist. Der Innenminister schiebt wie üblich die Verantwortung auf seine Staatssekretärin und geht als erster von Bord, wenn es brenzlig wird. Der Justizminister versucht mit viel Kraftaufwand in letzter Minute seinen Kopf aus der Schlinge zu ziehen und der Generalbundesanwalt streitet sich mit dem Präsidenten des Verfassungsschutzes um die Verantwortung für eine Stafanzeige, bei der jeder Jurastudent im 2. Semester nach einer ordentlichen Subsumtion zu dem Ergebnis kommen müsste, dass keine Strafbarkeit gegeben ist.“ (…)
„Internet-Ausspähung der Bürger, um sich die Bürger gefügig zu halten?
Wie die Internet-Ausspähung dann aussieht, die Maaßen ohne eine gesetzliche Grundlage vorantreibt, kann man beispielsweise im Verfassungsschutzbericht des Freistaats Sachsen für das Jahr 2013 nachlesen. Es geht offensichtlich um ein „Nazi-Outing“.
„Das sogenannte Nazi-Outing“ ist eine Strategie, welche die autonome Antifa bereits seit Jahren anwendet. Dabei publizieren Mitglieder der Antifa private Informationen wie Name, Foto, Adresse, Autokennzeichen, Arbeitgeber oder Account-Daten zu sozialen Netzwerken von tatsächlichen oder vermeintlichen Rechtsextremisten. Dies geschieht entweder mittels Flugblättern, die in der privaten oder beruflichen Umgebung der Betroffenen verteilt werden oder – mittlerweile sehr ausgeprägt – über Internetportale. Das Ziel besteht darin, Personen, die nach Interpretation der Antifa als „Nazis“ eingeschätzt werden, in der Öffentlichkeit bloß zu stellen, um sie schließlich gesellschaftlich zu ächten und ihnen -wo möglich- ihre materielle Basis zu entziehen. Die Strategie des „Nazi-Outings“ entspricht dem Feindbild der autonomen Antifa, das im Kern auf einer dualen Weltsicht beruht. Mithin werden tatsächliche oder vermeintliche Rechtsextremisten als „Faschisten“ oder „Nazis“ deklariert. Elementare Persönlichkeitsrechte werden ihnen bereits auf Grund der ihnen unterstellten Gesinnung abgesprochen….., da nach Auffassung Autonomer „Faschismus“ keine Meinung, sondern ein Verbrechen darstellt. Das „Nazi-Outing“, an dem sich sächsische Linksextremisten seit mehreren Jahren beteiligen, hat Ende des Jahres 2013 in Ostsachsen eine neue Qualität erreicht.“ (Fettdruck von mir)
Staatliche Förderung des Linksextremismus ist Veruntreuung von öffentlichen Geldern!
Nun, wenn man weiß, von wem die extremistische Antifa finanziert wird, wird das Bild wieder rund. Die Gelder kommen unmittelbar aus dem Bundesfamilienministerium. Das geht dann so weit, dass Handgeld für die Teilnahme an Demonstrationen gezahlt wird und damit der Verdacht der Veruntreuung von öffentlichen Geldern auf der Hand liegt.“ (…)
Zum Artikel:
http://www.jurablogs.com/go/netzpolitik-punkt-org-und-der-verfassungsschutz-ein-politisches-ueber-bande-spielen/3?utm_source=JB+TOP+NL&utm_medium=email
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