BMFSFJ finanziert Zensur-Räte mit mehr als einer halben Million Euro pro Jahr

Von Michael Klein
„Stellen wir wieder einmal die Frage, die bislang niemand gestellt hat.
Deutscher FrauenratBei all der Aufregung über den Frauenrat und dessen Freude darüber, dass Meinungsfreiheit in Deutschland dann, wenn es um Genderismus geht, nicht zählt, fragt bislang niemand, wer diesen Frauenrat mit Sitz in Berlin und dem satzungsmäßigen Namen: “Deutscher Frauenrat – Lobby der Frauen – Bundesvereinigung von Frauenverbänden und Frauengruppen gemischter Verbände in Deutschland e.V. (DF)” eigentlich finanziert.
Wer finanziert die Geschäftsstelle in Berlin?
Wer finanziert Design, Umsetzung und Unterhalt der Webseite des Frauenrats, durch “produktivbüro.de” in Berlin?
Wer finanziert die Erstellung und Herausgabe einer eigenen Zeitschrift mit dem Titel “Frauenrat”?
Wer finanziert letztlich die Beschwerde, die der Frauenrat an den WDR gerichtet hat, um “Hart aber Fair” zu zensieren und den Streit um die Ampelmännchen, den Gebührenzahler im öffentlich-rechtlichen Fernsehen finanziert haben, eben diesen vorzuenthalten?
Sie dürfen dreimal raten?
Na?
Ja, es gibt eine Satzung, in der auch der Mitgliedsbeitrag zum Frauenrat geregelt wird, und zwar auf eine äußerst interessante Art und Weise:

Professional sponger“1) Jeder Mitgliedsverband hat einen Jahresbeitrag zu zahlen.
(2) Die Höhe des Beitrags wird durch Beschluss der Mitgliederversammlung geregelt. Der Beitrag wird nach Rechnungsstellung zu Beginn des Geschäftsjahres fällig und ist bis zum Ende des ersten Quartals zu entrichten.”

Das heißt dann wohl, für den Fall, dass die Finanzierung, durch – na wen wohl? – nicht reicht, ist ein Mitgliedsbeitrag fällig, um die Kosten zu decken. Wie sonst soll man die Festsetzung von Mitgliedsbeiträgen nach Gusto werten?
Aber das Geld, dass von einem Ministerium kommt, es sollte reichen. Die Finanzierung des Frauenrats, sie ist üppig, sehr üppig.
Und von wem kommt Sie wohl?
Richtig, vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.“  –   (Hervorhebung: GB)
Zum Artikel:
http://sciencefiles.org/2015/08/23/bmfsfj-finanziert-zensur-raete-mit-mehr-als-einer-halben-million-euro-pro-jahr/
mit Bezug auf:
https://frankfurter-erklaerung.de/2015/08/geschlechtssensibler-wein-evviva-della-pazzia/
und für das Große Gelächter, das mehr gefürchtet wird als die rationale Kritik, denn so entsteht gesellschaftliche Lächerlichkeit,
Gender-Lächerlichkeit und die Einsicht: Gender ist Gaga.
https://frankfurter-erklaerung.de/2015/08/gender-gaga/
Bei Hadmut Danisch findet sich eine amüsante Diskussion zum Thema:
http://www.danisch.de/blog/2015/08/22/die-unabhangigkeit-des-staatsfernsehens/
sowie, als Kritik der totalitären Tendenzen des Frauenrats-Feminismus:
http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/hart-aber-fair-loeschung-der-wdr-setzt-auf-zensur-13764991.html

Und Konrad Hartmann-Meister 23.08.2015 schreibt dazu auf Telepolis:

„Hart aber Fair“ wird weich

„Der zur ARD gehörende Westdeutsche Rundfunk hat eine Ausgabe der Talkshow „Hart aber Fair“ vom 2. März 2015 aus seiner Mediathek entfernt. Weder die Auswahl der Gäste noch das Verhalten des Moderators habe der Ernsthaftigkeit des Themas entsprochen, der WDR-Rundfunkrat habe den Talk als „unseriös“ bewertet.“  (…)

„Dem Netz kann die ideologische Rundfunkratzensur egal sein. Die Sendung ist zumindest vorläufig noch auf YouTube zu sehen, und falls der WDR auch gegen diese Oase der Meinungsvielfalt vorgehen sollte, werden die Feministen sicherlich Wege finden, ihre unfrohe Botschaft auch weiterhin zu verkünden. Im Gegenteil wäre die Sendung heute fast so vergessen wie der Feminismus, hätten die Leserbriefschreiber und der Rundfunkrat sie nicht wieder in die Schlagzeilen gehoben.

Der WDR-Rundfunkrat indes wird sich fragen lassen müssen, was genau er an dem Verfassungsauftrag „Meinungsvielfalt“ nicht verstanden hat. Zu Recht wird von Frauen gefragt, ob der Rundfunkrat nichts Besseres zu tun habe. Auch extreme Minderheiten wie Feministinnen sollten im öffentlich-rechtlichen Fernsehen ihre Nische bekommen, solange sie sich auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung bewegen. Diese zeichnet sich vor allem durch die Beherzigung des Artikel 5 des Grundgesetzes aus, dem zufolge keine Zensur stattfindet und und die Meinungsfreiheit zu gewährleisten ist.“ (Hervorhebung: GB)

http://www.heise.de/tp/artikel/45/45779/1.html
 
 

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