24. Konferenz der Gleichstellungs – und Frauenministerinnen und – minister, – senatorinnen und – senatoren der Länder (GFMK) 01 /201 4
Umlaufbeschluss vom 25 . August 2014
http://www.gleichstellungsministerkonferenz.de/documents/2014_08_25_UB_1_2014_Endfassung_EXTERN.pdf
Kommentar GB:
1. Der Staatsfeminismus ist mir dem Grundgesetz unvereinbar.
2. Das „Argument“ der Unterrepräsentation belegt nur eines, nämlich dass längst Gleichberechtigung besteht.
Es gibt also weder einen inhaltlichen Handlungsbedarf noch eine rechtliche Handlungsberechtigung im Sinne des Art. 3 (2) Satz 2.
3. Es handelt sich um externe Textfassung. Die besonders problematischen Textteile finden sich somit nur in der internen Textfassung, die uns nicht zugänglich ist.

