Von Sabine Beppler-Spahl
„Mit neuen Gesetzen will die Regierung Frauen besser vor Vergewaltigung schützen.
Doch erstens ist fraglich, ob das nötig ist, und zweitens: wo bleibt die gesellschaftliche Eigenverantwortung?“
„Frauen sollen besser vor Vergewaltigungen geschützt werden – deswegen steht im nächsten Jahr eine Änderung des Strafrechtsparagraphen 177 bevor. Worum es geht, erklärte Uta-Maria Kuder: „Noch reicht zum Beispiel die verbale Ablehnung von sexuellen Handlungen in vielen Fällen nicht aus, um eine Strafbarkeit (…) zu begründen“. Künftig soll daher gelten: Ein Nein ist ein Nein. Die Reform stellt also die vertrackte Frage nach der Zustimmung zum Geschlechtsakt in den Mittelpunkt und das wird mehr Schaden als Nutzen anrichten.
Justizminister Heiko Maas begründet die bevorstehende Gesetzesergänzung mit „Schutzlücken“, die er anhand von Fallkonstellationen beschreibt: 1. Ein Täter droht dem Opfer zwar nicht mit Gewalt, aber mit beruflichen Nachteilen. 2. Frauen wehren sich nicht, weil sie Gewalt befürchten. 3. Ein Täter nutzt ein Überraschungsmoment aus. Doch sind diese Beispiele so schlüssig, wie der Minister tut? Auch das geltende Gesetz stellt die Nötigung zum Sex unter Strafe, wenn damit eine Lage ausgenutzt wird, in der das Opfer dem Täter schutzlos ausgeliefert ist.“ – Zum Artikel:
http://www.theeuropean.de/sabine-beppler-spahl/9340-vergewaltigung-fragwuerdige-neuregelung
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