Wird Norwegen vom Vorbild zum Versager?

von Lin Freitag
„In Norwegen gibt es seit sechs Jahren die Frauenquote – scheinbar erfolgreich. Jetzt haben vier Ökonominnen das Projekt genauer untersucht und Schwachstellen offengelegt.“
Zum Artikel:
http://www.zeit.de/karriere/2014-08/frauenquote-fuehrungskraft-unternehmen-norwegen
Kommentar GB: In der Frankfurter Erklärung zur Gleichstellungspolitik heißt es hierzu:

„Gleichstellungspolitik dient dem persönlichen Vorteil einer winzigen Minderheit von Frauen

Gleichstellungspolitik ist eine Lobby- und Klientelpolitik für einen sehr kleinen Kreis von Frauen aus oberen sozialen Schichten, denn nur für sie sind Führungspositionen überhaupt in Reichweite. Sie wollen – nur wegen ihres Geschlechts – unter Verletzung des Leistungsprinzips, außerhalb des Wettbewerbs und unter Inkaufnahme der Diskriminierung von konkurrierenden Männern in berufliche und gesellschaftliche Positionen gelangen, die sie mangels hinreichender Qualifikation im Wettbewerb nicht erreichen könnten.

Die meisten Frauen haben von der Gleichstellungspolitik überhaupt keine Vorteile

Unbeachtet bleiben die Interessen der großen Mehrheit der Frauen, für die nicht die Perspektive einer beruflichen Karriere von Bedeutung ist, sondern deren Lebensperspektive von der Lohnhöhe, der Stabilität des Arbeitsverhältnisses, den Sozialleistungen und Transferzahlungen, der Kinderbetreuung und ihren Altersrenten usw. abhängig ist. Es sind dies Lebensperspektiven, die sie mit den Männern in derselben sozialen Lage weitgehend teilen.
Es ist die soziale Lage und nicht, wie vom Feminismus immer wieder behauptet, die Geschlechtszugehörigkeit, die das dominante Merkmal der gesellschaftlichen Analyse darstellt.
Alle Menschen begegnen im Arbeitsleben überall und fortwährend dem Leistungsprinzip, dem sie sich nicht entziehen können. Daher ist es ungerecht, wenn eine kleine Gruppe von Frauen für sich eine Karrieregarantie einfordert, indem sie dies mit nichts weiter als ihrer Geschlechtszugehörigkeit begründet, ohne sich den üblichen Bewährungsverfahren zu stellen.“
 

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