Urteil zum Burka-Verbot

„Frankreich darf Frauen verbieten, mit verschleiertem Gesicht herumzulaufen.
Staaten in Europa haben das Recht, den Ganzkörperschleier zu verbieten.
Der Europäische Gerichtshof in Straßburg billigte am Dienstag in einem europaweit maßgeblichen Urteil das Verbot der Burka in Frankreich.“  –  Zum Artikel:

http://www.huffingtonpost.de/2014/07/01/urteil-burka-verbot-frankreich-frauen-verschleiert-gesicht_n_5546843.html?utm_hp_ref=germany
und eine Kommentar:
http://www.faz.net/aktuell/kommentar-zum-strassburger-urteil-burka-oder-freiheit-13021384.html
Kommentar GB:
Was  i s t  eine „Diskriminierung“? Braucht es dafür objektive Kriterien?   –  M. E. ja; aber welche?  Oder genügt es dafür, dass sich jemand wegen irgendetwas subjektiv diskriminiert fühlt? Oder der dies lediglich behauptet, auch wenn es gar nicht so ist? Aber wie soll dann das eine vom anderen unterschieden werden? Öffnet ein solcher Subjektivismus nicht die Möglichkeit völliger Beliebigkeit? Dem Zulassen jeglicher Laune und jeglicher Irrationalität? Die Adipösen könnten sich beschweren, oder die Glatzenträger, oder die Rothaarigen, oder, oder ….
Aber bei wem eigentlich? Und weswegen? Ist das alles am Ende nicht mehr als bloßer modischer Unfug aufgrund einer Geistesverwirrung? Beispielsweise in diesem Artikel von , in dem es um Blutspenden geht, ist prompt wieder von angeblicher „Diskriminierung“ die Rede:
http://www.huffingtonpost.de/2014/07/01/blutspenden-homosexuelle-deutschland-verboten_n_5546996.html?utm_hp_ref=germany
und das trotz einer medizinischen Begründung, nämlich dem HIV-Infektionsrisiko:
„Männer, die Sex mit Männern haben, dürfen in Deutschland laut Gesetz kein Blut spenden. Vor jeder Blutspende müssen ‘Bewerber’ einen Fragebogen ausfüllen. Kreuzt ein Mann das Kästchen an, mit dem er bescheinigt, sexuellen Kontakt mit einem anderen Mann gehabt zu haben, darf er sein Blut nicht abgeben. Nicht dieses Mal und auch für den Rest seines Lebens nicht mehr.“ (…) „Die offizielle Begründung der Bundesärztekammer: Homo- und Bisexuelle weisen eine erhöhte Wahrscheinlichkeit auf, an Infektionskrankheiten zu leiden und gehören damit zu den “Risikogruppen”.“  –
Wenn das so ist, und m. W. ist es so, ist es dann nicht sehr wahrscheinlich, dass die Mehrheitsgesellschaft ein sehr gut begründetes Interesse daran hat, Infektionsrisiken durch Bluttransfusionen möglichst ganz auszuschließen? Mit welchem Recht wagt es Lea Korsch eigentlich, hier – zunächst argumentativ, aber der Perspektive nach praktisch – in die vitalen Lebensinteressen Dritter einzugreifen? Hat sie diese Ungeheuerlichkeit womöglich gar nicht bemerkt?
Diese ständige Gerede über a n g e b l i c h e Diskriminierungen wird immer absurder.
Und es wird, wie in diesem Fall deutlich zu sehen, sogar lebensgefährlich. Weshalb es dringend abgestellt werden sollte!
 
 
 
 
 
 

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