Über den neuen Verfassungsrichter Ulrich Maidowski

Von Hadmut Danisch
„Wie die Politik durch die Wahl der Richter das Grundgesetz zersetzt.
Diese Woche hat mich ein Leser darauf hingewiesen, dass ein neuer Verfassungsrichter gewählt wurde: Ulrich Maidowski. “

GB: Hier zwei unterstützende Ergänzungen zu dieser beeindruckenden Analyse:
Zu Art. 3 GG:
http://serwiss.bib.hs-hannover.de/frontdoor/index/index/docId/405
Gliederungspunkt: 1
M. E. muß gelten, dass, wenn eine Aussage dann, wenn sie logisch falsch ist eben auch juristisch falsch ist. Dasselbe gilt für die Empirie: es kann prinzipiell nicht juristisch – normativ etwas über die Empirie dekretiert werden. – Ob es eine “Benachteiligung” im Sinne des Art 3 (2) Satz 2 gibt, das ist eine empirisch-wissenschaftlich Frage, nicht eine juristisch-normative. Und wissenschaftlich läßt sich eine solche angebliche Benachteiligung nicht nachweisen. Sie wird lediglich von interessierter Weise behauptet. Daher entfällt die empirische Voraussetzung des Art 3 (2) Satz 2, auf die der Satz logisch aber angewiesen ist.
Zu Art. 20 (4) GG:
https://frankfurter-erklaerung.de/2014/07/wert-der-zivilcourage/


http://www.danisch.de/blog/2014/07/21/ueber-den-neuen-verfassungsrichter-ulrich-maidowski/comment-page-1/#comment-50251

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