von Alexander Stevens
Alexander Stevens ist Rechtsanwalt und auf Sexualstrafrecht spezialisiert: www.sexualrecht.de
„Falschbezichtigungen wegen sexuellem Missbrauch und Vergewaltigung sind zwar kein neues Phänomen, nehmen aber stetig zu. Das Bayerische Landeskriminalamt zitiert in einer Untersuchung zu Vergewaltigung und sexueller Nötigung, dass deutlich mehr als die Hälfte der angezeigten Sexualstraftaten vorgetäuscht werden.
Es gibt auch keine anderen Straftatbestände, bei denen die Häufigkeit einer Falschanzeige so hoch wäre, was noch mehr für die Konsequenzen gilt:
Denn egal, ob es zu einer Verfahrenseinstellung wegen offensichtlicher Falschheit oder aber zu einem Freispruch nach einem langwierigen Gerichtsverfahren kommt, die Existenz, das Privatleben und die Familie des Betroffenen stehen nach solchen Vorwürfen nicht selten vor dem Ruin. Von einer Verurteilung eines Unschuldigen, dem aufgrund der hohen Strafen bei Sexualdelikten langjährige Haft droht, ganz zu schweigen.“ – Zum Artikel:
http://cuncti.net/haltbar/769-falsche-verdaechtigung-bei-vergewaltigung-und-sexuellem-missbrauch
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