Von Dr. Andreas Kraußer
„Ab Mai 2014 ist das Gesetz zur vertraulichen Geburt in Kraft getreten. Dabei können Mütter in schwierigen Situationen ein Kind anonym, ohne die Zustimmung des Vaters, in einer Klinik zur Welt bringen und dort abgeben. Sie hinterlassen aber ihre Personendaten, damit das Kind später seine Herkunft erfahren kann.
Dieses Gesetz lässt die Interessen der Väter völlig unberücksichtigt und ermöglicht es dadurch, dass Vätern gegen ihren Willen ihr Kind entzogen wird. Väter, die sich um ihr Kind kümmern wollen, bleiben dabei völlig rechtlos. Das neue Gesetz zur vertraulichen Geburt ist daher väterdiskriminierend und verstößt ganz klar gegen Artikel 6 (2) unseres Grundgesetzes. Ebenso verstößt es gegen die Artikel 5 und 9 der UN-Kinderrechtskonvention.
Die Rechte der Väter müssen bei einer solchen gesetzlichen Regelung berücksichtigt werden.“ – Zum Artikel:
http://www.huffingtonpost.de/andreas-krausser/neues-gesetz-diskriminiert-vaeter—so-werden-vater-entsorgt_b_5310500.html?utm_hp_ref=politik
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