Von Gisela Friedrichsen
„Die Lehrerin Heidi K. bezichtigte fälschlicherweise ihren mittlerweile verstorbenen Kollegen Horst Arnold der Vergewaltigung. Arnold musste fünf Jahre in Haft, wurde erst spät freigesprochen. Kurz darauf starb er. Nun steht fest: Heidi K. muss seiner Tochter keinen Schadensersatz zahlen.“
Weiterlesen:
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/erfundene-vergewaltigung-heidi-k-muss-kein-schadensersatz-zahlen-a-951726.html
Hierzu:
Tod nach Falschbeschuldigung: Heidi Külzer muss keinen Schadensersatz zahlen
http://genderama.blogspot.de/
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