Beim Lügen erwischt: DIW kritisiert Arbeits- und Sozialministerin Nahles

Von Michael Klein  –  Auszüge:
„Im neuen DIW-Wochenbericht kommt es auf einer Seite knüppeldick. Auf dieser einen, bemerkenswerten Seite äußert sich Kornelia Hagen zur abschlagsfreien Rente mit 63, und zwar in einer für das DIW unglaublichen Weise: Sie kritisiert die Regierung, legt den Schluss nahe, dass die Arbeits- und Sozialministerin, Andrea Nahles, entweder nicht weiß, was sie daherredet oder bewusst lügt und macht ein Argument, das man in Deustchland gar nicht mehr erwartet, ein Equitäts-Argument: Sie wissen schon, eine der Leistung enstprechende Auszahlung.“  Zitat DIW:
“Und was die 63er-Stichtagsregelung betrifft, so tun sich Ungereimtheiten und viele Ungerechtigkeiten auf. Die Ministerin verteidigt gerade die abschlagsfreie Rente für Versicherte mit 45 und mehr Versicherungsjahren ab dem vollendeten 63. Lebensjahr als einen Verdienst, den sich die Zielgruppe durch eine langjährige Lebensleistung und entsprechende Beitragszahlungen in die Rentenkasse selbst erworben hätte. Im Gesetzentwurf steht es allerdings anders: Danach ist das alleinige Kriterium für die Gewährung der Leistung nur die Anzahl der im Lebensverlauf erzielten Versichertenjahre (Beitragsjahre inklusive Berücksichtigungszeiten). Dies kommt einer Aushöhlung des Prinzips der Beitragsäquivalenz in der GRV gleich, wonach sich Leistungen aus der Rentenkasse mit Ausnahme einiger weniger solidarischer Elemente – Reha, Erwerbsminderung, Hinterbliebenenversorgung – in Abhängigkeit von den Jahren der Erwerbstätigkeit und der Höhe des Einkommens im Lebensverlauf begründen.”
„Der Hintergrund dieser Fragen ist die neue gesetzliche Regelung, dass ein abschlagfreier Eintritt in die Rente mit 63 denen möglich ist, die 45 Beitragsjahre inklusive Berücksichtigungszeiten zusammengebracht haben. Die abschlagfreie Rente ist demnach unabhängig von der Höhe der gezahlten Beiträge und bestraft somit all diejenigen, die weniger als 45 Jahre zusammenbringen, aber hohe oder in jedem Fall fortlaufende Beiträge gezahlt haben. 44 Jahre Vollerwerbstätigkeit sind entsprechend weniger Wert als 45 Jahre Teilerwerbstätigkeit, eine Form der Gerechtigkeit, die einen vollständigen Bruch mit dem Grundsatz der Beitragsäquivalenz darstellt.
government-hates-competition-posterUnd das scheint dann auch das eigentliche Ziel des Gesetzentwurfes zu sein: Die Aushöhlung des Prinzips der Beitragsäquivalenz, das sicherstellen soll, dass die Rentenhöhe in einem entsprechenden Verhältnis zur Beitragszahlung steht. An die Stelle der Beitragsäquivalenz soll wohl der politische Opportunismus treten, der die Rentenkasse als Geldsammlung ansieht, die der Befriedigung der eigenen Klientel und der Finanzierung jener politischen Spleens dient, die gerade opportun sind.
Wie lange sich Beitragszahler zur Rentenversicherung wohl noch an der Nase herumführen lassen?“  – Zum Artikel:

Beim Lügen erwischt: DIW kritisiert Arbeits- und Sozialministerin Nahles

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