EU-Parlament stimmt für Frauenquote in Aufsichtsräten

„Das Votum aus Brüssel geht weiter als die Pläne von SPD und Union: Bis 2020 sollen in Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen verbindlich 40 Prozent Frauen sitzen.“
Aufsichtsräte börsennotierter Unternehmen sollen bis 2020 nach dem Willen des EU-Parlaments zu 40 Prozent aus Frauen bestehen. Das EU-Parlament stimmte für einen entsprechenden Vorschlag der EU-Kommission. Das Votum geht weiter als die Pläne von Union und SPD in Deutschland, die wollen, dass ab 2016 in Aufsichtsräten großer börsennotierter Unternehmen mindestens 30 Prozent Frauen vertreten sind.
Nach den Vorstellungen der EU-Parlamentarier sollen kleinere und mittlere Betriebe mit weniger als 250 Mitarbeitern und weniger als 50 Millionen Euro Jahresumsatz von der 40-Prozent-Quote ausgenommen werden. Jetzt muss das Parlament mit den Regierungen verhandeln, die die Quote kritisch sehen. Mindestens neun EU-Regierungen, die gemeinsam über eine Sperrminorität im Ministerrat verfügen, haben die Frauenquote bereits als Überregulierung abgelehnt.
Nachdem in Deutschland jetzt die Aussicht auf eine gesetzliche Quote für Frauen im Topmanagement besteht, könnte das Land aus der Sperrminorität ausscheren. Dann käme Bewegung in die Frage.“  –  Weiterlesen:
http://www.zeit.de/karriere/2013-11/eu-parlament-frauenquote
sowie
http://diestandard.at/1381373999717/EU-Parlament-bekennt-sich-zu-mehr-Frauen-in-Aufsichtsraeten
und bezügliche der Europäischen Zentralbank (EZB):
http://diestandard.at/1376534977280/Geldpolitik-soll-Frauensache-werden
Es geht hier um beruflich begehrte, attraktive Positionen, auf die nicht aufgrund von Leistung und beruflicher Bewährung, sondern politisch mittels Geschlechter-Proporz zugegriffen werden soll: geschlechtliche Verteilungspolitik. Entgegen mancher Gerüchte ist zu betonen, dass es eine Männerquote weder gab noch gibt.
Mit Blick auf das deutsche Grundgesetz (GG) ist folgendes festzuhalten:
„Es ist hier zu betonen, dass “Gleichstellung” k e i n Verfassungsbegriff ist. Allein “Gleichberechtigung” ist ein Verfassungsbegriff (siehe Art. 3 GG). Gleichberechtigung bezieht sich – im Sinne gleicher Berechtigungen – ausschließlich auf Ausgangsbedingungen; sie soll die Chancengleichheit zwischen allen Menschen garantieren. Auch Art 3 (2) Satz 2 bestätigt diese Aussage, wird aber politisch fälschlich als angebliche Rechtfertigungsformel für eine Gleichstellung im Ergebnis verwendet.
Eine Gleichstellung im Sinne einer politisch hergestellten Gleichheit der Ergebnisse widerspricht der Chancengleichheit, denn Gleichstellungpolitik ist nichts anderes als eine politisch vermittelte Privilegierung von Frauen durch eine entsprechende Diskriminierung von Männern. Selbstverständlich ist das verfassungswidrig (siehe Art. 3 und Art 33 GG).
Anders als die Medien landauf landab suggerieren, gibt es tatsächlich keinerlei belastbares Argument zugunsten einer rechtlichen und tatsächlichen Privilegierung von Frauen. Insbesondere die sogenannte “Unterrepräsentanz von Frauen” stellt ein solches Argument gerade nicht dar. Es handelt um nichts weiter als um eine interessierte Behauptung, und sie ist daher argumentativ (im Sinne tragfähiger Begründungen) irrelevant.
Es handelt sich bei der politischen Rechtfertigung der Gleichstellungspolitik durchwegs um bloße Schlagworte von interessierter Seite. Einer kritischen Überprüfung hält keines von ihnen stand. Das kann jeder überprüfen, und es sollte überprüft werden. Nichts hilft dem öffentlichen Bewusstsein so sehr, wie die Entwicklung eines kritischen Verhaltens gegenüber den immer absurder werdenden öffentlichen Suggestionen.“ Vgl. hierzu den  vollständigen Kommentar auf:

 http://www.freiewelt.net/union-und-spd-fur-afd-gegen-quoten-10016703/

 
 
 
 
 

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