Von Markus Linden – Auszug:
„Reformmodelle zur besseren Frauenrepräsentanz in den Bundesländern verstoßen gegen den Gleichheitsgrundsatz.“
„Während sich die hergebrachten Wahlgrundsätze auf Verfahren beziehen, läuft das Prinzip der Gendergerechtigkeit in der vorliegenden Form auf eine am Geschlechtskriterium ausgerichtete Determination des Wahlergebnisses hinaus. Dass sich Parteien Quotenregelungen geben, ist in rechtlicher und gesellschaftspolitischer Hinsicht völlig legitim. Bürgerinnen und Bürger müssen jedoch weiterhin die Freiheit besitzen, parteipolitische Alternativen zur Quotierung formulieren und wählen zu können.“ – Weiterlesen:
http://www.faz.net/aktuell/politik/staat-und-recht/gastbeitrag-die-gendergerechte-demokratie-12602100.html
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