Eine bittere Bilanz: 25 Jahre Frauenquote in der SPD

von Dr. Klaus Funken
„Vor 25 Jahren, am 30. August 1988, beschloss die SPD auf ihrem Bundesparteitag in Münster mit 362 der 416 abgegebenen Stimmen die verbindliche, in den Parteistatuten verankerte Frauenquote. Bei einem Frauenanteil von knapp 27% sollten nach einer Übergangszeit 40 % aller Spitzenpositionen mit Genossinnen besetzt werden.“

„Nach 25 Jahren Frauenquote ist die Zahl der weiblichen Mitglieder um 35% gegenüber 1988 gesunken. Doch nicht nur deswegen fällt die Bilanz für die SPD bitter aus. Die Frauenquote war in Münster auf 25 Jahre befristet worden. Aus gutem Grund, denn eine Verletzung verfassungsrechtlicher Grundsätze und die Beschränkung demokratischer Regeln, wie es bei einer Quotenregelung zugunsten eines Geschlechts der Fall ist, können nur als zeitlich befristetes Mittel zur Erhöhung des Mitgliederanteils legitimiert und gerechtfertigt werden. Das war allgemeiner Konsens in Münster. Als der Fehlschlag der Quotenregelung sich abzeichnete, wurde dieser Konsens aufgekündigt – 2003 auf dem Parteitag in Bochum.

In diesen Wochen, genauer gesagt am 30. August 2013, wäre die Frauenquote in der SPD – vermutlich sang- und klanglos – ausgelaufen. So war die Beschlusslage des Parteitages von Münster, damals im Jahr 1988. 25 Jahre sollte sie gelten. Mehr nicht. Diejenigen, allen voran der Parteivorsitzende Hans-Jochen Vogel, die für die verbindliche Frauenquote, die „Pflicht- oder Mußquote“, wie sie auch genannt wurde, gekämpft und dafür gesorgt hatten, dass sie in Münster durchkam, waren sich einig, dass eine dauerhafte, in den Parteistatuten verankerte Bevorzugung von weiblichen Mitgliedern, eben eine Frauenquote, juristisch keinen Bestand haben würde. Sie war auch politisch von niemand gewollt, auch nicht von den Antragstellerinnen, dem Vorstand der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen. Sie sollte und konnte nur für eine Übergangszeit gelten. Aus gutem Grund.“

„Eine Quote, so hatte der Staatsrechtler Ingwer Ebsen in seinem Gutachten für den SPD Vorstand 1988 geschrieben, könne „nur als zeitlich befristetes Mittel zur Erhöhung des Mitgliederanteils … legitimiert werden und kann auch nur insoweit eine Abweichung vom Grundsatz der Wahlgleichheit rechtfertigen.“ Und unmissverständlich fügte er hinzu, „daß eine Quotierung von 40% nach Ablauf einer Zeit … insoweit nicht mehr verfassungsmäßig wäre, als sie den Mitgliederanteil der Frauen deutlich überstiege.“ Deshalb sei es empfehlenswert, „im Interesse klarer Verhältnisse von vorneherein eine zeitliche Befristung vorzusehen, nach deren Ablauf die in der Satzung vorgesehene Quote durch den Mitgliederanteil begrenzt ist.“ Der Parteitag der SPD in Münster kam dieser Empfehlung nach. Die Quote wurde auf 25 Jahre begrenzt. Damals in Münster.“  – Weiterlesen:

http://www.heise.de/tp/artikel/39/39811/1.html

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