Geschlechterproporz und Unternehmensverfassung

von: Ulrich Noack
„Die Frauenquote per Gesetz wäre rechtspolitisch verfehlt und verfassungswidrig. Der Staat kann nicht vorgeben, wie die Leitung privater Unternehmen zu besetzen ist. Das ist für Personengesellschaften ganz selbstverständlich, aber nichts anderes gilt für Kapitalgesellschaften.“ – Weiterlesen:http://blog.handelsblatt.com/rechtsboard/2011/02/14/geschlechterproporz-und-unternehmensverfassung/
 
 

Tragen Sie sich für den wöchentlichen Medienüberblick - den Freitagsbrief - ein!

Es wird kein Spam geschickt! Erfahren Sie mehr in unserer Datenschutzerklärung.