von: Ulrich Noack
„Die Frauenquote per Gesetz wäre rechtspolitisch verfehlt und verfassungswidrig. Der Staat kann nicht vorgeben, wie die Leitung privater Unternehmen zu besetzen ist. Das ist für Personengesellschaften ganz selbstverständlich, aber nichts anderes gilt für Kapitalgesellschaften.“ – Weiterlesen:http://blog.handelsblatt.com/rechtsboard/2011/02/14/geschlechterproporz-und-unternehmensverfassung/