Genderforschung ist wirklich eine Antiwissenschaft

von: Harald Martenstein – Auszüge:
„Die Genderforschung behauptet, dass die Unterschiede zwischen Mann und Frau kulturell konstruiert sind. Unser Autor ist sich da nicht so sicher.“
„Wenn früher von Unterschieden zwischen Männern und Frauen die Rede war, dann lief es immer darauf hinaus, dass Frauen die Schlechteren sind und Männer die Besseren. Die Genderfrauen ziehen daraus den Schluss, dass biologische Forschung insgesamt ein Herrschaftsinstrument der Männer sein muss. Deshalb sagen sie: Es gibt keine Unterschiede, basta. Warum? Weil es einfach keine geben darf. Genderforschung ist wirklich eine Antiwissenschaft. Sie beruht auf einem unbeweisbaren Glauben, der nicht in Zweifel gezogen werden darf. In Wirklichkeit ist die Biologie längst weiter. Sie kann zeigen, dass Männer und Frauen in vielen Bereichen gleich sind, in anderen verschieden. Sonst wäre die Evolution ja sinnlos gewesen – wozu zwei Mal das gleiche Modell entwickeln? Beide Geschlechter haben Stärken und Schwächen, die sich ergänzen, und ganz sicher ist keines „besser“ als das andere.“
http://www.zeit.de/2013/24/genderforschung-kulturelle-unterschiede/komplettansicht
sowie eine Ergänzung zu Harald Eia:
http://wissenschaft3000.wordpress.com/2012/09/05/aus-fur-gender/
Und ein kritischer Kommentar zu Martenstein von Alexander Roslin: http://www.danisch.de/blog/2013/06/06/gucke-da-die-presse-wacht-langsam-auf/comment-page-1/

Alexander Roslin
7.6.2013 2:32
Kommentarlink
Das ist die Martensteinkolumne in der ansonsten treu-doof feministischen ZEIT, die der TAGESSPIEGEL-Beitrag oben erwähnt.
http://www.zeit.de/2013/24/genderforschung-kulturelle-unterschiede/komplettansicht
Viel Richtiges steht drin, vieles auch etwas “frauenschonend” formuliert (mehr kann man den Leser.I.nnen wohl noch nicht zumuten), doch leider auch dieser Satz, Zitat:
*”Gender Mainstreaming” bedeutet, dass alle Geschlechter in sämtlichen Bereichen gleichgestellt werden, Männer, Frauen, auch Gruppen wie Homosexuelle oder Intersexuelle. Das ist ein gutes und richtiges Ziel. *
Das ist kein gutes und richtiges Ziel.
Wenn ich das Unterschiedliche gleichstelle, MUSS, MUSS, MUSS ich Freiheit und Gleichberechtigung abschaffen.
Weil die nur Ungleichstellungen produzieren können, die die Unterschiede zum Ausdruck bringen.
Entweder wir haben Freiheit und Gleichberechtigung, dann können wir Gleichstellung vergessen.
Oder wir haben Gleichstellung, dann können wir Gleichberechtigung und Freiheit vergessen.
Wenn ich einen Rollstuhlfahrer und einen 100-Meter-Sprinter gleich stellen will, muss ich den auch zwingen, in einem Rollstuhl zu sprinten, damit der Rollstuhlfahrer eine faire Siegchance bekommt?
Wäre das fair gegenüber dem Sprinter?
Mit welchem Recht dürfte ich denn unfair sein gegenüber dem Sprinter?
Um den Rollstuhlfahrer gleichzustellen?
Ist der wertvoller, weil leidender als der Sprinter, hat daher mehr Rechte verdient?
Darf ich darum den Sprinter benachteiligen, also ungleichberechtigen, ihm das Recht beschneiden, seine Stärken auszuspielen, weil ein anderer schwächer ist?Aber der Sprinter kann doch nichts dafür, dass der eine im Rollstuhl sitzt und er nicht.Der Kluge kann doch nichts dafür, dass er schneller und differenzierter denkt als der Dumme, dass er schneller und Komplizierteres lernen/machen kann als der Dumme.
WAS BEDEUTET DENN GLEICHSTELLUNG?
Warum reicht Freiheit und Gleichberechtigung nicht?
Kommentar des Kommentars (GB):
Freiheit und Gleichberechtigung reichen völlig aus. Gleichstellung ist ein unscharfer, nicht klar bestimmter, im Grundgesetz nicht vorhandener und widersprüchlicher Begriff, dessen erhebliche praktisch-politische Bedeutung durch die täuschende Vermischung zweier gegensätzlicher Bedeutungen entsteht.
Denn er kann erstens die rechtspolitische Herstellung gleicher Berechtigungen – die Gleichheit vor dem Gesetz – bedeuten. Dann handelt es sich bloß um einen Ausdruck, der darauf abzielt, Gleichberechtigung im Sinne des Art. 3 GG herzustellen, und zwar dort, wo diese nicht gegeben ist. Genau das ist es, was Art. 3 (2) Satz 2 meint. Zu  prüfen ist aber, in welchen Fällen dies tatsächlich geboten ist, denn es gibt Grenz- und Zweifelsfälle, und es kann möglicherweise unbeabsichtigte und unerwünschte Nebenwirkungen geben, zum Beispiel für adoptierte Kinder in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften.
Oder er kann zweitens die Herstellung nicht der Chancen, sondern der Gleichheit im Ergebnis bedeuten, was  die Gleichberechtigung gerade beseitigt: so wie das in der Frauenquotenpolitik geschieht. Die Rechtfertigung erfolgt über eine aus Gründen persönlicher Interessen unterstellte angebliche Benachteiligung von Frauen, die es aber tatsächlich gar nicht gibt. Belastbare Nachweise fehlen. Es handelt sich um eine bewusste Irreführung der Öffentlichkeit und der Justiz. Diese entgegengesetzte Auffassung steht in direktem Gegensatz zu Art. 3, insbesondere zu Art. 3 (2) Satz 2.
 
 
 
 
 

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