Gender – Theorien am Bundesverfassungsgericht

von Dr. med. Christl  R. Vornholt. Sie schreibt:
„Am 1. Februar 2011 tritt Susanne Baer ihr neues Amt als Richterin am Bundesverfassungsgericht an. Die 46jährige bekennend lesbisch lebende Rechtswissenschaftlerin ist Vertreterin der radikalen Gender-Theorien. Seit 2002 ist sie Professorin für öffentliches Recht und Geschlechterstudien an der Humboldt Universität in Berlin. Dort lehrt sie Feministische Rechtswissenschaft, zugleich der Schwerpunkt ihrer wissenschaftlichen Arbeit. Baer ist Mitherausgeberin der feministischen Zeitschrift Streit.
Von der Gründung 2003 bis 2010 war Baer Direktorin des GenderKompetenzZentrums (GKompZ) an der Humboldt Universität Berlin, das bis zum Sommer 2010 vom Bundesfamilienministerium vollfinanziert wurde. Baer hat die Inhalte und Zielrichtung des GKompZ entscheidend geprägt. Aufgabe des GKompZ war und ist es, das Programm des Gender Mainstreaming, auf das sich die Deutsche Bundesregierung im Jahr 2000 festgelegt hat, politisch und gesellschaftlich in die Praxis umzusetzen. Dabei geht es, so Baer, um „gleichstellungsorientiertes“ Handeln. Ein Blick auf die Arbeit des GKompZ von 2003 bis 2010 zeigt aber: Ausgangspunkt dieser Gleichstellung ist weniger das Geschlecht als vielmehr Gender.
Gender Mainstreaming – als Begriff auf der Pekinger Weltfrauenkonferenz 1995 gekürt – hat das Ziel, die Gender-Theorien (Gender Studies) in den Mainstream der Gesellschaft zu holen. Auch wenn diese Theorien zahlreiche Facetten haben, etwa die von der Frau als Dauer-Opfer, gehen sie im Kern von zwei nie bewiesenen Voraussetzungen aus: Erstens: Es gibt keine Essenz, keinerlei „gegebene“ Natur des Menschen; alles was existiert, ist nur sozial und kulturell konstruiert. Zweitens: Verschieden ist ungleich und ungleich ist immer ungerecht. Die Gender-Theorien anerkennen keinerlei wesenhafte Unterschiede zwischen Mann und Frau. Wo Unterschiede zwischen Jungen und Mädchen auftauchen, sind sie nur sozial konstruiert und müssen möglichst früh in der Erziehung bekämpft werden. Da alle Unterschiede auf Ungleichheit und damit auf Unterdrückung vor allem der Frau hindeuten, hat der Staat dafür zu sorgen, dass sämtliche Geschlechtsrollenunterschiede abgeschafft werden. Eine Frau, die auf Karriere verzichtet, weil ihr die Bindung an Familie und Kinder wichtiger ist, hat noch nicht das richtige Bewusstsein. An diesen Zielen orientieren sich EU-Vorgaben, auch der EU-Fahrplan zur Gleichstellung 2006-2010.“  Hier weiterlesen:
http://www.dijg.de/gender-mainstreaming/susanne-baer-bundesverfassungsgericht/
Wie kam es zu dieser Wahl ins Bundesverfassungsgericht? Man lese hierzu das spannend geschriebene Buch von Hadmut Danisch (2012): Frauenquote – Wie die Gender-Ideologie Politik, Wissenschaft, Recht und Verfassung unterwandert, Unterföhring, ISBN-13: 978-1478213314 und ISBN -10: 1478213310
 
 
 

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