von Günter Buchholz: „Frauenquoten sind das politisch-normative Instrument zur Durchsetzung der speziellen Interessen der frauenpolitischen Aktivistinnen, von denen sie eben deshalb gefordert werden.
Sie wären allgemeinpolitisch legitim, wenn eine Frauendiskriminierung bestünde. Aber die Gleichberechtigung ist so gut wie erreicht. Eine konkrete Diskriminierung von Frauen ist kaum mehr nachweisbar, und ggf. wäre sie durch konkrete Maßnahmen zu beseitigen.
Eine regelmäßig als Begründung verwendete statistische Unterrepräsentanz von Frauen jedoch ist im Gegensatz zur publizierten öffentlichen Meinung kein Nachweis einer Frauendiskriminierung. Denn die Ausbildungs-, Bewerbungs- und Karrierewege sind seit langem für beide Geschlechter offen, und sie können frei gewählt werden.
Vertreterinnen der Gleichstellungspolitik mögen sich aber mit den Ergebnissen dieser freien individuellen Wahlentscheidungen unter den Bedingungen der Gleichberechtigung nicht abfinden, sondern sie maßen sich an, normativ Ergebnisse in Gestalt von SOLL-Quoten einzufordern. Diese Normen sind als ungültig zurückzuweisen, weil sie unbegründete und willkürliche politische Setzungen sind, sie können daher schwerlich rechtens sein. Und nicht nur das: Gleichstellungspolitik impliziert eine Diskriminierung von Männern.
Wird nun ebenso nihilistisch wie machtpolitisch argumentiert, aufgrund der sich im Rückblick ergebenden langen Geschichte der Frauendiskriminierung müssten eben jetzt und zukünftig Männer eine gesellschaftliche Diskriminierung hinnehmen, dann wird damit nicht nur gegen die universellen Werte „Gleichberechtigung“ und „Nicht-Diskriminierung“ verstoßen, sondern es wird auf der logischen Ebene zugleich die Berechtigung aufgegeben, sich mit Blick auf die Geschichte über Frauen-diskriminierung zu beklagen, denn diese kann von diesem nihilistischen Standpunkt aus nicht vorgeworfen werden.
Die Antwort auf die oben gestellte Frage lautet also:
„Wir“ – die Gesellschaft – brauchen weder Frauenquoten noch eine
Gleichstellungspolitik, sondern wir brauchen eine konsequente und nachhaltige Orientierung an den beiden universellen Normen „Gleichberechtigung“ und „Nicht-Diskriminierung“.“ Der Volltext steht nach Registrierung hier zur Verfügung:
http://www.odww.de/index.php?navID=200&uid=472
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