#metoo – oder ?

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.06.2020
– 3 A 11024/19.OVG –

Liebesbeziehung zu einem Gefangenen rechtfertigt die Entfernung einer JVA-Beamtin aus dem Dienst

Dienstentfernung wegen schweren Dienstvergehens begründet Entlassung

Eine Beamtin einer Justiz­voll­zugs­anstalt (JVA), die über mehrere Monate eine Liebesbeziehung zu einem Gefangenen eingegangen war und ihm dabei mehrere Nacktfotos von sich übersandt hatte, ist aus dem Dienst zu entfernen. Dies entschied das Ober­verwaltungs­gericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.


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