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Das Kopftuch und Edeka
Islamisierung unter dem Deckungsschutz der „Antidiskriminierung“
Wie weit die Islamisierung bereits mit Hilfe der hinterhältig instrumentalisierten „Antidiskriminierung“ in die angeblich demokratisch und rechtsstaatlich funktionierende deutsche Gesellschaftsordnung eingedrungen ist, zeigt dieses aktuelle Beispiel: Die Zurückweisung einer islamischen Kopftuchträgerin durch einen Arbeitgeber wird als „rassistische Diskriminierung“ stigmatisiert. Daraufhin knickt der Arbeitgeber (Edeka) ein, entschuldigt sich bei der abgewiesenen Schülerin, die ihren Sommerferienjob nur mit Kopftuch ausüben wollte, und beteuert sein „Eintreten für Vielfalt.“
Diese absolut unwürdige Unterwerfung unter die reaktionären Bestrebungen und Ansprüche der grund- und menschenrechtswidrigen islamischen Weltanschauungsgemeinschaft (der „Rechtgläubigen“) hätte eigentlich einen Edeka-Boykott oder zumindest Protestaktionen verdient.
Zur Einordnung dieser „Antidiskriminierungsstrategie“ siehe
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http://www.gam-online.de/text-Unterwerfung.html https://www.youtube.com/watch?v=N3gbQuk2WB4
http://www.atheisten-info.at/infos/info5205.html
Eine unternehmensinterne Regel, die das sichtbare Tragen jedes politischen, philosophischen oder religiösen Zeichens verbietet, stellt keine unmittelbare Diskriminierung dar
https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2017-03/cp170030de.pdf
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