Die Verfassungsrichter beschädigen die Unabhängigkeit der EZB
Die Verfassungsrichter beschädigen die Unabhängigkeit der EZB
und:
(…) „Das Karlsruher Urteil ist bei der EU-Kommission umgehend auf offenen Widerspruch gestoßen. „Wir bekräftigen den Vorrang des EU-Rechts und die Tatsache, dass die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für alle nationalen Gerichtshöfe bindend sind“, teilte EU-Kommissionssprecher Eric Mamer mit.[2] Dass das Bundesverfassungsgericht nachgeben wird, ist unwahrscheinlich. Klar ist damit, dass sich von nun an Gerichte anderer Mitgliedstaaten ihrerseits auf den deutschen Präzedenzfall berufen können, sollten sie in Widerspruch zum EuGH geraten. Schon jetzt wird damit gerechnet, dass Gerichte aus Polen und aus Ungarn das tun; gegen beide Länder hat die EU, nicht zuletzt auf Betreiben der Bundesregierung, Rechtsstaatsverfahren eröffnet. Freilich läuft es den Vorstellungen Berlins zuwider, dass Warschau und Budapest gleichfalls nationales Recht über EU-Recht stellen könnten. Entsprechend erklärt das Bundesverfassungsgericht, die von ihm praktizierte Aushebelung von EU-Recht sei nur in engen Grenzen zulässig – und zwar dann, wenn ein „ausbrechender Rechtsakt“ einer EU-Institution vorliege.[3] Karlsruhe ist offensichtlich der Ansicht, zur Feststellung eines solchen Rechtsakts berechtigt zu sein. Dafür, dass nach deutscher Auffassung auch Polen oder Ungarn dies beanspruchen dürften, liegen keine Hinweise vor.“
https://www.german-foreign-policy.com/news/detail/8267/
Kommentar GB:
Es geht der Form nach juristisch, der Substanz nach aber politisch darum, ob illegitimer EU-Zentralismus – exekutiv und judikativ – oder legitimes nationales Verfassungsrecht gültig ist. Die Frage bleibt zwar offen, aber das BVerfG hat hier einen zentralismuskritischen Akzent gesetzt, der prompt große Aufregung ausgelöst hat (s. o.). Die Zentralisten sehen richtigerweise ihre Interessen gefährdet.


