Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 17.10.2018
– 12 S 773/18 –
Fehlende Mitwirkung der Kindesmutter zur Ermittlung des Kindesvaters begründet Ausschluss von Unterhaltsvorschussleistungen
Fehlende Mitwirkung aufgrund detailarmer und pauschaler Angaben zum Verlauf der Zeugung
Wirkt eine Kindesmutter bei der Ermittlung des Kindesvaters nicht oder nur unzureichend mit, so führt dies zum Ausschluss von Unterhaltsvorschussleistungen. Eine fehlende Mitwirkung liegt etwa darin, wenn die Kindesmutter nur detailarme und pauschale Angaben zum Verlauf der Zeugung macht. Dies hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschieden.

