„Deutsche Umwelthilfe“

Der Verein von Jürgen Resch betreibt grünen Lobbyismus

von Reinhard Schlieker  7.07.2019
Der Bundesgerichtshof hat der sogenannten Deutschen Umwelthilfe bescheinigt, dass sie das Recht auf Abmahnungen und Klagen besitzt und dies nicht rechtsmissbräuchlich angewendet habe. Das Urteil musste wohl so ausfallen, denn die Klagerechte stehen so im Gesetz.


https://www.theeuropean.de/reinhard-schlieker/die-deutsche-umwelthilfe-ruiniert-die-automobilindustrie/

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