Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 09.05.2019
– BVerwG 1 C 21.18 –
BVerwG erbittet zusätzlich EuGH-Entscheidung zur Anwendbarkeit der Rückführungsrichtlinie auf Einreise- und Aufenthaltsverbot nach Ausweisungsentscheidung
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass Ausweisungen auch nach der Novellierung des Ausweisungsrechts allein auf generalpräventive Gründe gestützt werden können. Zugleich rief das Bundesverwaltungsgericht den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) zur Klärung von Fragen zur Anwendbarkeit der Rückführungsrichtlinie 2008/115/EG auf das mit einer Ausweisungsentscheidung einhergehende Einreise- und Aufenthaltsverbot an.


