EuGH erleichtert Flüchtlingsabschiebung aus Deutschland

19.03.2019
Deutschland darf einen Asylbewerber einem Urteil des höchsten EU-Gerichts zufolge wegen Unzuständigkeit in ein anderes europäisches Land abschieben, obwohl dort Mängel im Sozialsystem bestehen. Eine solche Überstellung sei nur dann verboten, wenn die Schwachstellen besonders hoch seien, urteilten die Richter des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg. Dies sei dann der Fall, wenn der Betroffene sich dort in extremer materieller Not befinde, elementarste Bedürfnisse nicht befriedigen könne oder verelenden würde.


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