Hessische Grundschülerin hat keinen Anspruch auf Kurdisch-Unterricht

Kein verfassungs­rechtliches Gebot zur Organisation von herkunfts­sprachlichem Unterricht

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat entschieden, dass eine hessische Grundschülerin keinen Anspruch auf Unterrichtung in dem kurdischen Dialekt „Kurmanci“ hat.


https://www.kostenlose-urteile.de/VG-Wiesbaden_6-K-156018WI_Hessische-Grundschuelerin-hat-keinen-Anspruch-auf-Kurdisch-Unterricht.news27155.htm

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