Die französische Revolution, der postmoderne Aufklärungsverrat und die Kumpanei mit dem Islam als letale Alterskrankheit des westlichen Kapitalismus


Hartmut Krauss

Ein kurze Bemerkung zu einem Irrenhaus mit anscheinend unheilbar kranken Selbstzerstörern

(…) „Ein zentraler Umwälzungsaspekt des Aufklärungsdenkens ist die Idee des freien Individuums. Nach dieser Auffassung verfügen die individuell-konkreten Menschen als ‚Gattungsindividuen‘ unabhängig von ihren jeweiligen sozialen und kulturellen Einbettungen über das artspezifische Vermögen, sich ihres „Verstandes ohne Leitung eines anderen zu bedienen“ (Kant). Im Lichte dieser ‚allgemeinmenschlichen‘ Fähigkeit zur Mündigkeit (d.h. Tradiertes kritisch zu reflektieren) werden die überlieferten Gemeinschaftsformen (Sippe, Stamm, Kaste, Stand, Religionszugehörigkeit etc.) nicht mehr als zwangsdeterministische Gebilde aufgefasst, die den Menschen eine unwandelbare und nichttranszendierbare Identität auferlegen. Dem individuellen Subjekt wird vielmehr die Kompetenz und das Recht zuerkannt, sich vom Tradierten (Althergebrachten, Gewohntem) zu distanzieren, die unmittelbar-zufälligen sozialen Bindungen, Standesgrenzen und Glaubenszugehörigkeiten zu überschreiten und seine Identität – im Rahmen des konkret-historisch limitierten Raumes alternativer Wahlmöglichkeiten – ‚frei‘ zu gestalten.

5) Die Idee des freien Individuums setzt wiederum die Vorstellung einer einzigen Menschheit voraus. Zwar unterscheiden sich demnach die konkret-empirischen Individuen in ihrer personalen Einzigartigkeit, ihren soziokulturellen Bezügen, reproduktiven Besonderheiten, spezifischen Lebensführungspraxen etc., aber sie sind zugleich vereint in gemeinsamen Dispositionen, Bedürfnissen, Fähigkeitsstrukturen und Interessen. Folglich gibt es nicht nur Besonderes, Einzelnes und Differentes im zwischenmenschlichen und interkulturellen Verkehr, sondern gleichzeitig immer auch Allgemeines, ‚Übergreifendes‘ und Gemeinsames als Basis reziproker Kooperation, Verständigung und Perspektivenverschränkung. Nur weil ein bedeutungshaftes ‚gemeinsames Drittes‘ in Gestalt von intersubjektiv geteilten Erkenntnissen, Werturteilen, Normen, Erfahrungen etc. existiert, kann zivilisiertes menschlich-interkulturelles Zusammenleben als tätige Begegnung von Gleichberechtigten gedeihen.“ (…)

„Betrachtet man das letztendliche Entwicklungsprodukt dieses europäischen Transformationsprozesses in Gestalt der bürgerlich-kapitalistischen ‚Moderne‘, so erweist sich diese bei näherer Betrachtung als eine eigentümlich zusammengesetzte, dialektische Totalität, in der zwei widersprüchliche Kernbereiche miteinander koexistieren:

A. Der Bereich der weitestgehend ‚profitlogisch‘ durchformten ökonomisch-technisch-bürokratischen Modernität in Gestalt der sich zunehmend ausbreitenden kapitalistischen Warenproduktion, Marktökonomie und politisch-staatlichen Verwaltungstätigkeit. Hier befindet sich die neue Herrschaftssphäre der sachlichen Abhängigkeit, Entfremdung und Verfügungsenteignung. (Abhängigkeit der individuellen Lebensperspektive von den unbegriffenen/unbeeinflussbaren Wechselfällen der Doppelherrschaft von Kapital und Bürokratie.)

B. Der (wenn auch spätkapitalistisch-massenkonsumistisch) überformte, zurückgeschnittene und partiell deformierte, aber immerhin dennoch in grundlegenden Aspekten intakte Bereich der kulturellen Moderne als Ensemble von Ideen, Rechten, Institutionen etc., die in ihrer Gesamtheit dem Einzelnen persönliche Unabhängigkeit, relative Freizügigkeit, soziokulturelle Wahl- und Selbstbestimmungsmöglichkeiten, eine eingeschränkte politische Partizipation und nicht zuletzt auch eine freiheitliche Identitätsmöglichkeit als Voraussetzung für praktisch-kritische Subjektwerdungsprozesse sichern.

Aktuell allerdings gerät genau dieser Bereich der kulturellen Moderne in den doppelten Würgegriff von McWorld und Djihad (Barber).

Ein zentrales Prinzip der europäischen Aufklärung im Allgemeinen sowie der Französischen Revolution im Besonderen kommt in ebenso knapper wie klarer Form in Artikel 10 der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte vom 26. August 1789 zum Ausdruck:

Niemand soll wegen seiner Anschauungen, selbst religiöser Art, belangt werden, solange deren Äußerung nicht die durch das Gesetz begründete öffentliche Ordnung stört.“


Bei näherer Betrachtung enthält die Aussage folgende normativen Implikationen:

1. Es gibt – entgegen dem nihilistischen Liberalismus – keine absolute (grenzenlose) weltanschauliche Äußerungs- und Ausübungsfreiheit. Diese steht vielmehr unter dem Vorbehalt, die neue „moderne“ (postfeudale) öffentliche Ordnung, die Freiheit, Gleichheit und zwischenmenschliche Solidarität begründen soll, nicht zu stören bzw. negativ zu beeinträchtigen oder gar revidieren zu wollen. Es gilt somit das Prinzip „Keine Freiheit für die Feinde der Freiheit“ bzw. Freiheitsbeschränkung für die Kräfte der Restauration vormoderner Herrschaftsverhältnisse.

2. Es gibt – in Anbetracht der Erfahrungen mit der Rolle der christlichen Religion als Machtinstanz feudaler Herrschaftsverhältnisse und Quelle kriegerischer Zwietracht – keine Privilegien mehr für „Anschauungen religiöser Art“. Religiöse und nichtreligiöse (säkular-humanistische, atheistische etc.) Weltanschauungsformen sind fortan gleichgestellt. Eine spezifische „Religionsfreiheit“ jenseits und zusätzlich zur ohnehin kodifizierten Weltanschauungsfreiheit im Rahmen der neuen „modernen“ öffentlichen Ordnung ist überflüssig.

Im Gesamtkontext der Kollision des postmodernen Kapitalismus mit der islamischen Herrschaftskultur wird nun genau dieser aufklärungshumanistische Kernaspekt der kulturellen Moderne negiert bzw. von den westlichen Herrschaftsträgern mehrheitlich verraten.“ (…)

(Hervorhebungen GB)

http://www.gam-online.de/text-Islamismus%20und%20Kollaboration.html

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