Gerichtsurteil : Frau darf Kind von ukrainischer Leihmutter adoptieren

  • Aktualisiert am 13.03.2019

In Deutschland ist Leihmutterschaft untersagt. Das Kind darf nicht als Kaufobjekt behandelt werden. Doch wie sieht es mit Adoption aus? Nun hat das Oberlandesgericht Frankfurt dazu entschieden.


https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/frau-darf-kind-von-ukrainischer-leihmutter-adoptieren-16086728.html
Kommentar GB:
Irren ist menschlich. Richter sind Menschen. Also können Richter irren.
„Ein von einer Leihmutter ausgetragenes Kind darf von seiner genetischen Mutter adoptiert werden. Wie aus einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss (Az. 1 UF 71/18) des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt hervorgeht, stellt die Inanspruchnahme einer Leihmutterschaft keine „gesetzes- oder sittenwidrige Vermittlung oder Verbringung“ dar.“
Nicht sittenwidrig? Das ist allerdings eine höchst fragwürdige Sichtweise des Gerichts.
 

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