https://www.nzz.ch/international/verfassungsschutz-darf-afd-nicht-als-prueffall-bezeichnen-ld.1462933
https://www.nzz.ch/international/deutschland/afd-beobachtung-der-verfassungsschutz-hat-seinen-kurs-geaendert-ld.1456538
https://www.nzz.ch/international/die-afd-am-scheideweg-ld.1451829
https://www.nzz.ch/international/deutschland/hans-georg-maassen-viele-haben-angst-ihre-meinung-frei-zu-aeussern-ld.1460428
Kommentar GB:
Nach und neben der verfassungsgefährdenden Zulassung oder Ermöglichung oder Förderung der Islamisierung im Kontext des Art. 4 GG dürften die praktisch und konkret gefährlichsten – und dabei ganz offenen – antidemokratischen und verfassungsfeindlichen Bestrebungen derzeit von Feministinnen unterschiedlicher Parteien samt ihrer feministischen Netzwerke ausgehen; der Hinweis auf das angestrebte Partité-Gesetz genügt hierfür als Begründung.
Man schaue sich an, welche Parteien hierbei vorangehen.
Deutscher Inlandgeheimdienst darf die AfD nicht als «Prüffall» bezeichnen
Das Verwaltungsgericht Köln gab am Dienstag einem entsprechenden Eilantrag der Partei statt. Die Parteiführung sieht sich bestätigt und erhebt schwere Vorwürfe gegen den Verfassungsschutz.


