Hartmut Krauss
Der Verfassungsschutz ist – wie schon sein Name sagt-, per definitionem dazu verdammt, die Grundsachverhalte auf den Kopf zu stellen.
Denn sein Credo muss bei staatsfunktionaler Auftragsbestimmung, d.h. unkritisch-dogmatischer Betrachtung zwangsläufig lauten: Islam=Religion=Religionsfreiheit für den Islam.
Der dem Verfassungsschutz aus politisch-ideologischen Gründen kognitiv unverfügbare Grundsachverhalt ist aber folgender:
Als grund- und menschenrechtswidrige Weltanschauung ist der Islam ein Feind der säkular-demokratischen Lebens-, Gesellschafts- und Verfassungsordnung.
Wird demgegenüber der Begriff „Islamfeindlichkeit“ als Negativkriterium eingeführt, noch dazu bei grober Missachtung der „Ungläubigenfeindlichkeit“ der islamischen Quellentexte, so wird hier de facto eine üble „Haltet den Dieb-Demagogie“ in Anschlag gebracht.
Denn es wird auf paradoxe Weise verkannt, dass „Islamkritik“
a) eine Re-Aktion auf die dem Islam inhärente Ungläubigenfeindlichkeit ist und
b) die Feindschaft des Islam gegenüber der säkular-demokratischen Lebens-, Gesellschafts- und Verfassungsordnung als grundlegende Erkenntnis enthält.
Ansonsten ist gegenüber der „Islamtheorie“ des Verfassungsschutzes Folgendes entgegenzusetzen:
http://www.gam-online.de/text-den%20Islam%20gibt.html


