Kammergericht Berlin, Beschluss vom 08.03.2018
– 1 W 439/17 –
Ohne Zusatz besteht Unklarheit über Personenidentität
Soll der Vorname eines Eigentümers im Grundbuch nach einer Geschlechtsumwandlung in einen weiblichen Vornamen geändert werden, so muss dies durch den Zusatz „Namensänderung“ geschehen. Denn es darf keine Unklarheit über die Personenidentität des Eigentümers bestehen. Dies hat das Kammergericht Berlin entschieden.