Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 26.03.2018
– 1 UF 4/18 –
Drohende Gefährdung der körperlichen und psychischen Unversehrtheit rechtfertigt Trennung des Kindes von der Mutter
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main bestätigte in einem Eilverfahren den einstweiligen Entzug der Personensorge der Mutter und damit die vorübergehende Unterbringung eines Mädchens in einer Bereitschaftspflegefamilie. Bereits der dringende Verdacht des Fotografierens von Kindern in eindeutig kinderpornografischen Positionen begründet eine Gefährdung des Kindeswohl auch eines bislang nicht betroffenen Mädchens.