Thomas Rietzschel / 14.02.2025
Für die einen mag das beruhigend sein, für die anderen, die Mehrheit der Bürger, ist es trostlos. Was, fragt man sich, was taugt eine Demokratie, wenn die Wechsel, die sie mit den Wahlen ermöglicht, nichts bewirken.
https://www.achgut.com/artikel/wie_die_demokratischen_parteien_die_demokratie_unterwandern
Kommentar GB:
In der ökonomischen Theorie haben seinerzeit die Ordoliberalen die juristischen und wirtschaftspolitischen Konsequenzen aus den ausgesprochen schlechten Erfahrungen mit der Kartellierung der Wirtschaft in der ersten Hälfte des 20 Jahrhunderts gezogen. Es wurde mit einem gesetzlichen Kartellverbot reagiert, das die Konsumenten vor marktverzerrenden überhöhten Preisen schützen sollte: der Preismechanismus sollte gegen die Vermachtungstendenz der Anbieterseite wieder funktionsfähig gemacht werden, und das gelang dann auch mehr oder weniger gut.
Ganz ähnlich hat sich in der Politik ein Vermachtungsprozeß der Parlamentsparteien vollzogen, der aber nicht nur einen unerwünschten und störenden Außenseiter hervorgebraucht hat, eine ALTERNATIVE, sondern der es vor allem den Mitgliedern des Parteienkartells ermöglicht, in intern vorab abgestimmten Aktionen Steuererhöhungen und Leistungskürzungen sowie Ge- und Verbote aller Art in nahezu beliebiger Art und Weise gegen die Wähler durchzusetzen. Denn die Kartellierung der Parteien nimmt den Wählern die Sanktionsmöglichkeit durch Wahlen insoweit aus der Hand. Wahlen können zwar stattfinden, aber wie auch immer sie ausgehen, an der Politik des Parteienkartells ändert sich gar nichts. Das Bewußtseinsniveau der meisten aktiven Politiker hat sich diesen für sie so bequemen Bedingungen angepaßt, und da sie diesen Zustand annähernder praktischer Unkündbarkeit verständlicherweise schätzen gelernt haben, tun sie alles dafür ihn aufrecht zu erhalten. Und je unfähiger sie sind, desto energischer sind sie genau daran interessiert. Daher ist dann niemand ein größerer Feind als der AUSSENSEITER des Parteienkartells: die ALTERNATIVE. Der Wähler hat im Grunde nur zwei Möglichkeiten: entweder bestätigt er diese Kartellpraxis durch Wahl oder Nichtwahl, oder aber er tut konkret etwas gegen das Parteienkartell. Das einzige, was dafür geklärt sein muß, ist die Frage, wer genau eigentlich Außenseiter und das heißt: die Alternative für die Wähler ist.
Das rechtliche Verbot ökonomischer Kartelle gilt nicht für Parteienkartelle. Aber daß der oben skizzierte Zustand dem politisch-wettbewerblichen Geist des Grundgesetzes widerspricht, das ist offenkundig. Daher ist zunächst der Wähler gefordert, aber darüber hinaus stellen sich auch weitergehende Fragen bezüglich der Rolle und der Macht der Parteien; hierzu gibt es bereits Publikationen, z.B. durch von Arnim.