22. Januar 2022
(…) „Als erstes: Ein Impfzwang würde unschuldige Menschen töten. Solche, die sich sonst nicht hätten impfen lassen. Oder: Ein Imfpzwang würde Menschen schwere Schäden zufügen.
Und damit verstößt ein Impfzwang klar gegen die Verfassung. Das Hauptargument hierfür ist das Urteil des Bundesverfassungsgericht zum Abschuss von Flugzeugen, die von Terroristen als Waffe eingesetzt werden. Das Abschießen und damit Töten von (höchstwahrscheinlich) todgeweihten, aber unschuldigen Passagieren verstößt gegen das Grundgesetz, da es nicht mit Art. 1, über die Menschenwürde vereinbar wäre, wie auch Art. 2, welcher das Recht auf Leben und körperlicher Unversehrtheit garantiert. Ein Abschuss ist unzulässig, weil:
„Eine solche Behandlung missachtet die Betroffenen als Subjekte mit Würde und unveräußerlichen Rechten. Sie werden dadurch, dass ihre Tötung als Mittel zur Rettung anderer benutzt wird, verdinglicht und zugleich entrechtlicht; indem über ihr Leben von Staats wegen einseitig verfügt wird, wird den als Opfern selbst schutzbedürftigen Flugzeuginsassen der Wert abgesprochen, der dem Menschen um seiner selbst willen zukommt.“
Eine solche Verdinglichung liegt auch bei einem Impfzwang vor. Weiter ist die Würde des Menschen absolut. Das heißt, der Staat darf nicht durch eine Zwangsimpfung Verstorbene gegen Covid-Gerettete aufwiegen.“ (…)
https://uepsilonniks.wordpress.com/2022/01/22/ist-ein-impfzwang-verfassungsgemaess/

