Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 08.07.2021
– 1 BvR 2237/14 und 1 BvR 2422/17 –
Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen mit jährlich 6 % ab dem Jahr 2014 verfassungswidrig
Gesetzgeber muss bis zum 31. Juli 2022 verfassungsgemäße Neuregelung treffen
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen in § 233 a in Verbindung mit § 238 Abs. 1 Satz 1 der Abgabenordnung (im Folgenden: AO) verfassungswidrig ist, soweit der Zinsberechnung für Verzinsungszeiträume ab dem 1. Januar 2014 ein Zinssatz von monatlich 0,5 % zugrunde gelegt wird.


