Der Wiederaufbaufonds wird europäische Wirklichkeit –

eine politische, keine rechtliche Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Deutschland kann den «Corona-Aufbaufonds» nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes mit auf den Weg bringen. Die Frage bleibt bestehen, ob etwa nicht eine erhöhte Schuldenaufnahme durch die Mitgliedsländer möglich wäre, um den Wiederaufbaufonds und dessen Transferleistungen zu finanzieren.

Ravel Meeth 23.04.2021

https://www.nzz.ch/meinung/der-wiederaufbaufonds-wird-europaeische-wirklichkeit-eine-politische-keine-rechtliche-entscheidung-des-bundesverfassungsgerichts-ld.1613401?reduced=true

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